Oberhausen. Junger Mann ist nach Clan-Streit querschnittsgelähmt. Staatsanwaltschaft klagt den Schützen an, aber nicht wegen eines versuchten Tötungsdelikts.

Aus welchem Anlass sich der Clan-Streit konkret entzündet hat, ist bis heute nicht abschließend geklärt. Aber es hat wohl Beleidigungen, Schmähungen und Ehrabschneidungen im Vorfeld gegeben, auch ein Rapper soll dabei mitgemischt haben. Am Tattag, einem Mittwochabend, soll der Zwist in einer Parkanlage vor dem Zentrum Altenberg in Oberhausen ausgeräumt werden, doch die Auseinandersetzung eskaliert. Fakt ist: Am Ende fallen drei Schüsse. Zwei treffen einen 21-Jährigen in die Hand und das Gesäß, einer einen 18-Jährigen aus Oberhausen, Angehöriger einer bekannten Großfamilie, in den Oberkörper. Für den Jüngeren hat das lebenslange Konsequenzen. Er schwebt erst in Lebensgefahr, muss notoperiert werden und ist seitdem ab dem achten Brustwirbel abwärts gelähmt.

Anderthalb Jahre nach dem Vorfall im April 2021 hat die Staatsanwaltschaft nach aufwändigen Ermittlungen den Schützen angeklagt - allerdings nicht wegen zweifachen versuchten Mordes oder Totschlags, sondern wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der heute 35-jährige Oberhausener ist der einzige übrig gebliebene Beschuldigte, nachdem ursprünglich gegen zwölf Tatverdächtige ermittelt worden war. Der jüngste war damals 16 Jahre alt, der Schütze der Älteste. Rund 20 Menschen sollen sich an der Auseinandersetzung beteiligt haben.

Amtsgericht Oberhausen muss noch über Zulassung der Anklage entscheiden

Eingeräumt habe der 35-Jährige die Schüsse bereits während der laufenden Ermittlungen, hatte die Staatsanwaltschaft erklärt. Dass dem Mann „nur“ das Führen und der Besitz und das Führen der halbautomatischen Schusswaffe vorgeworfen werde, liege daran, dass nicht in Gänze ausgeschlossen werden könne, dass er in dem Tumult in Notwehr gehandelt habe. So habe es er auch selbst in seinen Vernehmungen angegeben. Der Oberhausener war damals selbst durch ein Messer am Oberkörper verletzt worden.

Verantworten müsste sich der 35-Jährige vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Oberhausen. Das muss aber noch über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden. Bei einem möglichen Prozess und einer späteren Verurteilung könnte dem Mann, der bereits mehrfach vorbestraft ist, eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und vier Jahren drohen. Der Oberhausener soll die FÉG PA-63, eine Pistole aus ungarischer Produktion mit Kaliber 9 Millimeter, vor dem Anrücken der Polizei erst am Tatort versteckt und dann einen Tag später abgeholt und wieder an sich genommen haben. Deshalb geht es juristisch betrachtet um einen Verstoß gegen das Waffengesetz in zwei Fällen. Die Pistole konnte die Polizei später bei Durchsuchungsmaßnahmen sicher stellen. Die Staatsanwaltschaft fordert auch, dass die Waffe eingezogen wird.

Sollte das Amtsgericht die Anklage in der bestehenden Form zulassen, bekäme das querschnittsgelähmte Opfer keine Gelegenheit, als Nebenkläger an dem Verfahren teilzunehmen und eigene Forderungen in einem Prozess zu stellen. Diese Option gibt es bei Verstößen gegen das Waffengesetz nicht.