Oberhausen. Wer mit Sommerreifen einen Unfall hat, kann Probleme mit der Versicherung bekommen. Warum der Wechsel auf Winterreifen zeitnah erfolgen sollte.
Der Winter rückt mit großen Schritten näher und mit ihm auch die schlechteren Straßen- und Sichtverhältnisse. Wer meint, für den Wechsel auf Winterreifen ist noch Zeit, sollte aufpassen. Im Ernstfall könnte es Schwierigkeiten mit der Versicherung geben. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) rät daher schon jetzt dazu, die Sommer- in Winter oder Ganzjahresreifen einzutauschen.
Zwar machten Versicherungen Winterreifen nicht zur Pflicht, erklärt Ingo Aulbach, Sprecher des Bezirks Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen im BVK, und bei einem Unfall zahlten sie aus der Kfz-Haftpflicht auch den Schaden des Gegners. „Sie können jedoch die Kasko-Entschädigung für den Eigenschaden kürzen – wenn nachgewiesen wird, dass die Unfallfahrt mit Sommerreifen ‚grob fahrlässig’ war.“
Auch spezielle Klausel schützt Autofahrende nicht
Das wäre zum Beispiel der Fall, führt Aulbach aus, wenn Autofahrer mit abgefahrenen Sommerreifen im winterlichen Hochgebirge unterwegs seien. Dann seien Probleme mit der eigenen Kfz-Versicherung nicht auszuschließen. „Stellt sich heraus, dass der Unfall mit Winterreifen hätte vermieden werden können, könnte es durchaus zu einem regen Schriftverkehr mit dem eigenen Versicherer kommen.“ Darum rät er Autofahrenden dazu, zeitnah auf Winterreifen umzusteigen und auf eine ausreichende Profiltiefe von vier Millimetern zu achten.
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Und auch wer mit seiner Versicherung einen Vertrag mit der Klausel „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ vereinbart habe, dürfe sich nicht sicher fühlen. „Auch ihnen droht eine Kürzung der Versicherungsleistung“, so Aulbach.