Oberhausen. Nach Ostern steht für viele Autofahrende der Wechsel von Winter- auf Sommerreifen an. Bei Lagerung und Wechsel gibt es einiges zu beachten.

„Von O bis O“ lautet die Faustregel zum Reifenwechsel: Autofahrende sollten also von Oktober bis Ostern mit Winterreifen unterwegs sein. Doch was passiert mit den Winterreifen in den übrigen Monaten? Ein Radsatz kann mehrere hundert, teils sogar mehr als tausend Euro kosten. Er sollte also gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert sein.

Ingo Aulbach vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) rät: „Es ist wichtig, die eigene Hausratversicherung durchzusehen oder den eigenen Versicherungskaufmann zu konsultieren, um zu klären, ob lagernde Winterreifen mitversichert sind.“ Auch die eigene Kfz-Teilkasko solle man prüfen, ob das Diebstahlrisiko abgedeckt ist, so der Sprecher des Bezirks Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen.

Wer die Reifen selbst wechselt, sollte gegen Eigenschäden versichert sein

Die meisten Versicherer hätten die Lagerung eines Radsatzes standardmäßig eingeschlossen, wenn sie sicher unter Verschluss gehalten werden. Das könne auch für diejenigen gelten, die ihre Winterreifen bei einem Reifen- oder Autohändler einlagern, erklärt der Fachmann. Trotzdem sollte man sich vorsichtshalber beim Händler erkundigen, ob und in welcher Höhe er im Fall des Diebstahls der Reifen haftet.

Und wer den Reifenwechsel nicht der Werkstatt überlässt, sondern selbst Hand anlegt, müsse noch etwas Weiteres berücksichtigen: Entstehen etwa durch falsches Ansetzen oder Abrutschen der Wagenheber Schäden am Auto, sind nur diejenigen auf der sicheren Seite, deren Vollkasko-Versicherung auch Eigenschäden abdeckt. Bei Teilkasko muss der Autobesitzer aus eigener Tasche für alle Schäden aufkommen, erklärt Aulbach.