Oberhausen. Die Abgabe der Grundsteuererklärung wird durch ein kompliziertes Formular erschwert. Finanzamt Oberhausen gibt Hinweise.

Eigentümerinnen und Eigentümer dürften erleichtert sein: Der Abgabetermin für die Grundsteuer-Erklärung soll verschoben werden. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will den Ländern einen entsprechenden Vorschlag machen.

Kommt es nicht dazu, wird es jedoch Zeit, das komplizierte Thema hinter sich zu bringen. Denn die eigentliche Frist endet in diesem Monat – am 31. Oktober 2022. Das Finanzamt Oberhausen will helfen und gibt ein paar Tipps für das unübersichtliche Formular.

Wie kann ich die Feststellungserklärung abgeben?

Die Abgabe der Feststellungserklärung ist über das Online-Finanzamt Elster unter www.elster.de möglich. Sie kann aber auch über den Zugang eines nahen Angehörigen erfolgen. Besitzt beispielsweise die Tochter ein Benutzerkonto, kann dieses mitbenutzt werden.

Wofür brauche ich das Aktenzeichen?

Für die Feststellungserklärung wird das Aktenzeichen benötigt. In dem individuellen Informationsschreiben, das Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken von ihrem Finanzamt erhalten haben, finden sie die überwiegenden Angaben für ihre Erklärung. Auch das Aktenzeichen ist dort zu finden. In der Feststellungserklärung ist das die erste Eingabe, die gemacht werden muss. Es ist daher als erstes Aktenzeichen und nicht Steuernummer auszuwählen. Dann kann es ohne Sonderzeichen eingetragen werden. Das Aktenzeichen ist auch auf einem früheren Einheitswert-Bescheid des Finanzamtes oder auf dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde zu finden.


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Was ist im Formular die „Wirtschaftliche Einheit“?

Im Hauptvordruck (auch GW-1 genannt) der Feststellungserklärung ist in Zeile 11 der Anteil, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, mit Zähler und Nenner einzutragen. Eigentümerinnen und Eigentümer tragen hier den Anteil ein, zu dem das Flurstück ihrem Grundstück zuzuordnen ist. Bei einem Einfamilienhaus gehört meist das gesamte Flurstück zum Grundstück und es ist als Zähler ‚1‘ und als Nenner ‚1‘ anzugeben. Dass das Grundstück zum Beispiel Ehegatten jeweils zur Hälfte gehört, ist erst später bei den Informationen zu den Eigentümern anzugeben.

Bei Eigentumswohnungen ist in der Zeile 11 der Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum einzutragen. Dieser ist zum Beispiel im Kaufvertrag oder in der Teilungserklärung zu finden.

Muss ich als Eigentümer Angaben zu Wohnungen anderer Eigentümer machen?

Dies ist nicht der Fall. Eigentümer tragen nur Daten zu ihrem Anteil und, falls vorhanden, den zugehörigen Garagenstellplatz ein.

Was ist, wenn ich kein Informationsschreiben erhalten haben?

Grundsätzlich gilt, dass für jeden Grundbesitz eine Erklärung abzugeben ist – unabhängig davon, ob man ein Infoschreiben erhalten hat oder nicht. Wer das Informationsschreiben verlegt oder keines erhalten hat, kann im Grundsteuer-Portal der Finanzverwaltung die Daten zu dem jeweiligen Grundstück in NRW abfragen. Das Grundsteuerportal ist unter www.grundsteuer-geodaten.nrw.de erreichbar.

Wo finde ich weitere Informationen?

Im Internet gibt es unter www.grundsteuer.nrw.de Erklärvideos und Checklisten. Außerdem steht eine Grundsteuer-Hotline bereit: (Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr)

0208-6499-1959 Finanzamt Oberhausen-Nord

0208-8504-1959 Finanzamt Oberhausen-Süd