Oberhausen. Die Grundsteuer wird neu kalkuiert, dafür müssen Hauseigentümer den Finanzämtern ihre Daten geben. Viele sind verunsichert, der Andrang ist groß.

Es ist nicht gerade billig, im Ruhrgebiet Wohneigentum zu besitzen – die Grundsteuersätze sind in den Kommunen recht hoch. Sie bemessen sich allerdings an völlig veralteten Einheitswerten für Immobilien aus den 60er Jahren. Die Werte wurden bisher geschätzt hochgerechnet und mit Hilfe der von Stadt zu Stadt unterschiedlichen Steuer-Hebesätze wurde die tatsächliche Grundsteuer festgelegt. Oberhausen verlangt für nicht-landwirtschaftlich genutzte Areale einen Satz von 670 Prozent – Duisburg und Mülheim liegen mit über 855 sogar noch höher.

Doch dieses Steuerermittlungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2018 wegen der völlig veralteten Werte als unrechtmäßig gekippt – und deshalb müssen nun die Finanzämter sämtliche Grundstückswerte neu kalkulieren. Die Hauseigentümer sind gezwungen, hier mitzuhelfen – und die wichtigen Daten den Finanzbehörden zu liefern.

Die Verunsicherung der Hauseigentümer ist in diesen Tagen so groß, dass der Andrang auf die Hilfs-Infos und Hilfs-Infotelefone der Finanzämter kaum noch zu bewältigen ist. Deshalb stocken die Finanzämter jetzt sogar das Personal für die Grundsteuer-Hotline auf – bis zu 200 zusätzliche Finanzamts-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter sitzen am Telefon. Insgesamt stehen für Fragen dort nun 500 Beschäftigte bereit.

Für Oberhausener sind gleich zwei zentrale Grundsteuer-Infotelefonnummern eingerichtet (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr besetzt): 0208-6499-1959 (Finanzamt Oberhausen-Nord) und 0208-8504-1959 (Finanzamt Oberhausen-Süd).

Viele haben in diesen Zeiten natürlich besonders Angst davor, dass die Grundsteuer-Last für ihr Haus durch die neue Ermittlung massiv steigt. Beruhigen kann hier in dieser Phase der Neubewertung kein Fachmann: Denn jetzt wird erst einmal nur der Grundstückswert ermittelt – dies ist erst die Basis für die Steuerberechnung der Kommunen. Die Städte und Gemeinden müssen dann entsprechend einen anderen Steuerhebesatz als heute festlegen – und erst dann weiß jeder, ob er mehr oder vielleicht sogar weniger für seine Immobilie zahlen muss.

Immobilienwerte im vergangenen Jahrzehnt gestiegen

Mit einer geringen Finanzlast rechnet allerdings kaum einer, da alle wissen, dass der Marktwert der Immobilien in den vergangenen zehn Jahren auch in Ruhrgebietsstädten stark gestiegen ist. Das Endergebnis hängt also letztendlich von der politischen Entscheidung der Stadträte ab.

Der Oberhausener Kämmerer Apostolos Tsalastras hatte schon vor drei Jahren versichert, die neue Grundsteuer-Regelung nicht dafür benutzen zu wollen, dass mehr Geld in die Kasse der armen Ruhrgebietsstadt landet. Die nimmt über die Grundsteuer bisher verlässlich 45 Millionen Euro ein – das soll ungefähr so bleiben. „Wir werden mit der Grundsteuer-Reform nicht mehr einnehmen als bisher. Wir werden die Reform nicht nutzen, unseren Haushalt aufzubessern“, versprach Tsalastras damals im Gespräch mit der Redaktion. Das bedeute allerdings nicht, dass auch jeder einzelne Bürger künftig eine gleich hohe Steuerlast zu tragen habe wie jetzt. „Es wird zu Verschiebungen kommen, die einen werden mehr zahlen, die anderen weniger – je nachdem, wie die Regelung am Ende ausgestaltet sein wird.“

Seit 1. Juli 2022 ist die Abgabe der Immobiliendaten fürs Finanzamt online möglich

Und seit 1. Juli 2022 wird es für alle Hauseigentümer ernst: Sie sollen grundsätzlich online über das Internet-Portal mit dem kuriosen Namen „Elster.de“ (Humor scheinen Finanzbeamte zu haben) ihre Daten melden, damit die Behörden nicht mit Papier geflutet werden. Das ist nun technisch freigeschaltet. Die sogenannte „Feststellungserklärung“ muss bis zum 31. Oktober 2022 erledigt werden.

Damit die Steuerzahler nicht alle mühsam ihre Akten wälzen müssen, haben private Immobilieneigentümer schon vor Wochen einen Brief der Finanzbehörden erhalten – mit den wichtigsten Daten zu ihrem Grundstück: Das Schreiben enthält Info zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert. Eigene Belege muss man nicht beifügen.

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Die Leiter der beiden Oberhausener Finanzämter Nord und Süd versichern, dass dieser Brief eine große Hilfe für alle sei, „Mit den Informationsschreiben haben die Eigentümerinnen und Eigentümer Daten und Informationen erhalten, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, sagt Katrin Rohde. Und ihr Oberhausener Dienstellen-Leiter-Kollege Frank Schulte-Kulkmann versichert: „Damit stellen wir den Großteil der benötigten Daten für die Feststellungserklärung zur Verfügung. Hausbesitzer können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“ Auch das von der NRW-Finanzverwaltung eingerichtete Grundsteuerportal (Geodatenportal) hilft beim Ausfüllen der Erklärung.

Registrierung beim Internet-Portal elster.de notwendig

Wer bisher für seine jährliche Steuererklärung noch nicht das Internet mit dem Elster-Zugang verwendet hat, muss sich nun dort registrieren und diesen Zugang Schritt für Schritt einrichten. Als absolute Ausnahme ermöglicht das Land NRW aber Eigentümern ohne Internet-Zugang, Papiervordrucke bei ihrem Finanzamt anzufordern, also in Oberhausen beim Finanzamt Nord oder Süd.

Weitere hilfreiche Informationen zur Grundsteuerreform, wie Erklär-Videos zum Grundsteuerportal, eine Check-Liste und eine ausführliche Klick-Anleitung zum Ausfüllen der Feststellungserklärung auf der Seite Elster.de, stehen auf der zentralen Landes-Internetseite www.grundsteuer.nrw.de bereit. Darüber hinaus finden sich auf dem Portal Check-Listen für die Zusammenstellung der Daten für die Feststellungserklärung und ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen.