Duisburg. Ein 61-jähriger Oberhausener will sich das Leben nehmen und zündet sein Bett an. Ihm kommen Zweifel, doch er kann die Flammen nicht mehr stoppen.

Mit einem tragischen Fall der Brandstiftung beschäftigte sich das Duisburger Landgericht. Ein 61-jähriger Oberhausener sah offenbar keinen anderen Weg aus seinen Problemen, als sich das Leben zu nehmen. Am Nachmittag des 26. Juli 2021 zündete er dazu in seiner Wohnung an der Metzgerstraße das Bett an. In seiner Not überlegte er es sich noch mal, wollte das Feuer löschen. Doch die Flammen hatten sich bereits zu sehr ausgebreitet, sein Wohn-Schlaf-Raum brannte aus. Drei Nachbarn erlitten Rauchgasvergiftungen. Das Oberhausener Amtsgericht hatte ihn dafür bereits im Februar zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Doch der Mann legte Berufung ein, das Landgericht verhandelte also erneut.

Dort wurden die Folgen des Brandes geschildert: Bei dem Brand entstanden mindestens 50.000 Euro Sachschaden. Für die Bewohner der acht Mietwohnungen habe große Gefahr bestanden. Eine Mutter und ihr Kind mussten über eine Drehleiter gerettet werden, atmeten den schwarzen Rauch ein. Ein weiterer Bewohner erlitt eine Rauchgasvergiftung, vor allem aber eine üble Prellung, als er bei der Flucht aus dem Haus stürzte.

Angeklagter hoffte auf eine Bewährungschance

Das Amtsgericht Oberhausen verurteilte den 61-Jährigen im Februar dieses Jahres wegen schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis. Mit Blick darauf, dass er zahlreiche Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, ein vergleichsweise mildes Urteil.

Doch der Angeklagte legte Berufung ein, hoffte auf eine Strafe unter zwei Jahren, die zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können. Schließlich hatte er schon in erster Instanz rückhaltlos gestanden. „Mir ist bewusst, dass ich die Bewohner in Gefahr gebracht habe“, hieß es in einer schriftlichen Einlassung, die vor der Berufungskammer noch einmal verlesen wurde.

Berufungskammer hielt erstinstanzliches Urteil für angemessen

Zahlreiche Schicksalsschläge hatten den Mann aus der Bahn geworfen: Sein jüngerer Bruder starb mit 33, zwei Ehen scheiterten, seine vier Söhne hätten sich nur noch gemeldet, wenn sie Geld benötigten, so der Angeklagte. Seine finanziellen Nöte versuchte er mit der Eröffnung eines Stehcafés in den Griff zu bekommen. Das endete in einer Insolvenz. Er erlitt einen Schlaganfall. Seine Lebensgefährtin, die einzige Stütze, die er noch hatte, wurde ebenfalls schwer krank.

Am Tattag konnte er alles nicht mehr ertragen. „Ich hatte das Gefühl, dass ich völlig versagt hatte.“ Doch alles, was im Berufungsverfahren zur Sprache kam, war schon Grundlage des erstinstanzlichen Urteils gewesen. Es war nicht auszuschließen, dass der Angeklagte zur Tatzeit nur eingeschränkt schuldfähig war. „Andererseits musste ihm klar sein, dass er andere Menschen in große Gefahr brachte“, so die Richterin. Die Berufung wurde verworfen. Es bleibt bei den 28 Monaten Gefängnis, von denen der Oberhausener jetzt allerdings schon zwölf in der Untersuchungshaft abgesessen hat.

Hier finden Betroffene, Angehörige und Freunde Hilfe