Duisburg/Oberhausen. Um an Geld für Drogen zu kommen, schlug ein 32-Jähriger eine Oberhausenerin mit einer Betonplatte nieder. Das Urteil fiel schneller als erwartet.
Wegen besonders schweren Raubes hat das Landgericht Duisburg einen 32-jährigen Mann zu vier Jahren Haft verurteilt. Am 4. Februar 2020 hatte der süchtige Duisburger in der Oberhausener Innenstadt eine 60-jährige Frau mit einem großen Stück einer Betonplatte niedergeschlagen, um ihr einen Rucksack wegnehmen zu kommen.
Der Schlag traf die Frau auf den Kopf. Zu ihrem großen Glück kam die Oberhausenerin mit einem Bluterguss, einer Gehirnerschütterung und fünf Tagen Kopfschmerzen davon. In dem Rucksack befanden sich Ausweispapiere, medizinische Unterlagen, ein Handy und 450 Euro Bargeld.
Staatsanwalt forderte sieben Jahre Haft
Das Verfahren endete deutlich schneller als geplant. Nicht zuletzt lag das an dem Geständnis, das der Angeklagte bereits zu Beginn des Verfahrens abgelegt hatte. Auch wenn er sich nach einer Nacht mit wildem Konsum von Drogen und Alkohol nur noch schemenhaft erinnerte. Bilder einer Überwachungskamera ließen an seiner Täterschaft aber wenig Zweifel.
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Der Staatsanwalt forderte in seinem Schlussvortrag sieben Jahre Haft für den bereits vorbestraften 32-Jährigen. Er wies dabei auf die hohe Gefährlichkeit der Tatbegehung hin. „Es ist nicht das Verdienst des Angeklagten, dass die Sache nicht mit deutlich schlimmeren Folgen endete. Das hätte auch vor dem Schwurgericht enden können“, so der Anklagevertreter.
Gericht verurteilt 32-Jährigen zu vier Jahren Haft und Therapie
Die Strafkammer hielt vier Jahre für ausreichend. Im Urteil wollten die Richter nicht ausschließen, dass der Angeklagte zur Tatzeit aufgrund seiner Sucht nur eingeschränkt schuldfähig war. Einen erheblichen Teil dieser Zeit wird der 32-Jährige in einer Entziehungsanstalt zubringen. Mit dem Urteil ordneten die Richter seine Unterbringung an.
Zwar hatte der Angeklagte bereits 2018 unmittelbar nach einer erfolgreichen Therapie einen Rückfall in die Sucht erlitten. Dennoch hielten die Richter die Erfolgsaussicht einer weiteren Therapie für relativ groß. Denn bereits vor der Tat hatte sich der Mann selbst zu einem solchen Schritt entschlossen. Er wollte in die Entgiftung, wartete noch auf Zusage für eine anschließende Therapie. Doch der akute Suchtdruck, der zu der Tat führte, und seine anschließende Festnahme kamen der Einsicht des 32-Jährigen in die Quere.