Oberhausen. Wer Falschgeld in Umlauf bringt, macht sich strafbar. Das Schöffengericht hatte es erneut mit dem Tatgeschehen an einer Tankstellenkasse zu tun.
Falsche Fünfziger gegen echte Hunderter – mit einem solchen Oberhausener Falschgeld-Fall hat es das Schöffengericht am Amtsgericht Oberhausen in diesem Sommer erneut zu tun. Es geht um ein kriminelles Geschehen, das sich Mitte 2019 an der Kasse einer freien Tankstelle im Stadtnorden von Oberhausen abspielte. Offenbar wissentlich wurden dort falsche 50-Euro-Banknoten in echte 100-Euro-Scheine getauscht.
Juristisch lautet der Tatvorwurf: Inverkehrbringen von Falschgeld (§ 147 Strafgesetzbuch). Vor dem Schöffengericht ging es jetzt um ein entsprechendes Tatgeschehen am 26. Juni und am 3. Juli 2019 mit insgesamt vier falschen Fünfzigern, die gegen zwei echte Hunderter getauscht wurden. Es handelte sich offenbar um den gemeinsamen Tatplan eines Mannes und einer Frau, die zu diesem Zeitpunkt als Kassiererin in der Tankstelle tätig war und die sich bereits im April 2021 vor dem Schöffengericht verantworten musste.
Angeklagter: „Ich kann mich nicht erinnern“
Nun war ein Mann (34) angeklagt, der auf Befragen der Richterin am Landgericht, Alessa Engels, die den Vorsitz hatte, mehrfach angab, sich kaum an jene Wochen im Jahr 2019 erinnern zu können, weil er damals so viele persönliche Schwierigkeiten gehabt habe. Er habe seinerzeit jede Menge Alkohol und Drogen konsumiert und sei erst im Wege das kalten Entzugs davon losgekommen.
„Ich kann mich nicht erinnern“, sagte der Mann zu den nun vor Gericht angeklagten Tatvorwürfen, wobei er zugleich aber einräumte: „Ich kann das gewesen sein.“
Die Tatszenerie an der Tankstellenkasse ist im Frühsommer 2019 von einer Überwachungskamera eingefangen worden. Wie schon im April 2021 vor Gericht deutlich wurde, fielen dem damaligen Tankstellenpächter die Blüten, die in seiner Kasse landeten, seinerzeit erst auf, als ihn die Sparkasse Oberhausen darauf aufmerksam machte, dass bei seinen geschäftlichen Einzahlungen am Geldautomaten falsche Banknoten festgestellt worden seien.
Daraufhin kontrollierte der Mann die Kasse und stieß auf weitere gefälschte 50-Euro-Scheine. Der Tankstellenpächter sichtete dann die Videoaufnahme der Überwachungskamera und sah die verdächtigen Tausch-Szenen an der Kasse: braune Banknoten gegen grüne – 50er-Scheine (falsch) gegen 100er-Scheine (echt).
Unklarheit beim Namen: Neuer Termin vor Gericht ist notwendig
Auch aufgrund der vorliegenden Videoaufnahmen scheint die Sache klar zu sein – doch der Angeklagte blieb am Donnerstag zunächst noch von einer Verurteilung verschont. Wegen einer Unklarheit bei der Dokumentation seines kosovarischen Namens lag der aktuelle Auszug aus dem Bundeszentralregister (BZR) dem Gericht nicht vor. In diesem Register werden strafrechtliche Verurteilungen durch deutsche Gerichte dokumentiert. Das Schöffengericht benötigt diesen Auszug, um eine neue Gesamtfreiheitsstrafe für den Mann bilden zu können.
Denn: Mit der Justiz hat der Angeklagte, der angab, mittlerweile auf einem guten Lebensweg ohne Alkohol und Drogen und mit fester Arbeitstelle zu sein, bereits mehrfach Bekanntschaft gemacht, unter anderem wegen Beleidigung und Diebstahls. Er saß schon im Gefängnis; dann wurde diese Straße offenbar vom Landgericht zur Bewährung ausgesetzt. „Seitdem ich aus dem Knast bin, habe ich nichts Kriminelles mehr gemacht“, beteuerte der Angeklagte, der sich nun am 2. August erneut vor dem Schöffengericht einfinden muss. Dann soll im Falschgeld-Fall das Urteil für ihn verkündet werden. Der Strafrahmen dafür laut Strafgesetzbuch: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.