Oberhausen. Ein Vater schildert eine Radtour mit seiner Tochter durch Sterkrade: Immer wieder werden sie von illegal geparkten Pkw behindert: „Mir reicht’s!“
Ein Leser regt sich mächtig über verkehrsbehindernd parkende Autos auf; blockierte Radwege und damit verbundene, teils lebensgefährliche Risiken vor allem für Kinder sind oft die Folge solch illegalen Verhaltens. Der Vater fragt sich, warum solche Verstöße nicht strenger geahnet werden.
Zwei Mal sei er mit seiner siebenjährigen Tochter per Rad im Bereich Sterkrade unterwegs gewesen, schreibt der Leser. „Auf 17 Kilometer Gesamtstrecke sind wir mal wieder durch etliche Falschparker behindert worden: sieben plus zwei weitere auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Wir mussten teils auf die Fahrbahn ausweichen.“
Alle besagten Autos hätten auf der Fahrbahn oder im Umkreis von 100 Metern legal und gefahrlos parken können, ergänzt der Familienvater. Und weiter: „Ich werde das anzeigen, denn die Rücksichtslosigkeit reicht mir mittlerweile. Meine und andere Kinder sollen sicher Radfahren können!“
Die Polizei Oberhausen habe vor über einem Jahr angekündigt, den Radverkehr sicherer machen zu wollen, ergänzt der Leser. „Subjektiv kann ich da bisher keinen positiven Effekt erkennen.“ Wenn er seine persönlichen Erlebnisse hochrechne, komme er auf 11.000 Falschparker pro Jahr für das gesamte Stadtgebiet, so der Oberhausener.
Wer verbotswidrig auf einem Gehweg oder Radweg parkt, kann schnell mit bis zu 80 Euro zur Kasse gebeten werden. Bereits seit Ende 2021 sei ein neuer Bußgeldkatalog wirksam, wonach Verstöße im Straßenverkehr deutlich härter geahndet werden, so die Polizei auf Anfrage unserer Redaktion. Dies gelte auch für Verstöße gegen schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrende. Die polizeiliche Erfahrung zeige, dass sich die neuen Regelsätze bei den Bürgerinnen und Bürgern „erst noch festigen müssen“, erklärt die Polizei weiter.
Polizei: „Wir schreiten ein, wenn Gefahr im Verzug ist“
Häufig reagierten die Bürgerinnen und Bürger derzeit noch „überrascht“ auf die deutlich erhöhten Bußgelder. Das könnte dazu führen, dass es in Zukunft weniger entsprechende Verstöße geben werde, so die Polizei, die zudem beteuert, dass sie auf jeden Fall gegen Falschparker tätig werde, wenn Gefahr im Verzug sei und wenn die städtische Ordnungsbehörde nicht rechtzeitig einschreiten könne. Grundsätzlich gelte aber: Für den ruhenden Verkehr ist in erster Linie das Ordnungsamt zuständig.
Wie hoch ist die vom Ordnungsamt einkassierte Bußgeldsumme bei verkehrsbehinderndem illegalen Parken in Oberhausen? Auf diese Anfrage heißt es aus dem Rathaus: „Die Bußgeldeinnahmen aus jeglichen Parkverstößen fließen in den Gesamthaushalt. Eine Differenzierung nach einzelnen Verstößen ist technisch nicht möglich.“
Fazit: Es bleibt also vorerst weiter unklar, in welchem Umfang es wilden Geh- und Radwegparkern in Oberhausen tatsächlich konkret an den Kragen geht. Die nächste Radtour des Familienvaters mit seiner Tochter könnte wieder zum riskanten Hindernisparcours werden.