Oberhausen. Ein junger Oberhausener (20) wollte im April 2021 angeblich nur seine beste Freundin beschützen. Nun steht er vor dem Landgericht.

Weil er seine beste Freundin beschützen wollte, schlug ein 20-jähriger Oberhausener am 13. April 2021 an der Haltestelle Luise-Albertz-Halle in der Nähe des Rathauses mit einer Schaufel zu. Der Geschädigte erlitt einen Schädelbruch und mehrere Gesichtsknochenbrüche. Möglicherweise bleibt er auf einem Auge blind. In zweiter Instanz muss sich nun das Landgericht Duisburg mit der Tat an der Danziger Straße befassen.

Das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Oberhausen hatte den Angeklagten im Januar dieses Jahres unter Einbeziehung einer bereits bestehenden einjährigen Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Dagegen legte der Oberhausener Berufung ein. „Die Vorgeschichte und einige Details der Tatumstände müssen noch präzisiert werden“, argumentiert sein Verteidiger.

Vorsitzender wies vergeblich auf Risiken der Berufung hin

Der Vorsitzende der Berufungskammer wies darauf hin, dass nach Aktenlage alles nach einem korrekten Urteil des Amtsgerichts aussehe. Da man nicht genau wisse, wie es mit der aktuellen Gesundheitssituation des als Nebenkläger auftretenden Geschädigten stehe, berge der Prozess sogar ein gewisses Risiko: „Zwar kann die Strafe nicht höher als drei Jahre ausfallen, aber wenn wir am Ende von einer schweren Körperverletzung ausgehen müssen, sieht es mit einer vorzeitigen Entlassung des Angeklagten trübe aus.“

Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt bestand der 20-Jährige dennoch darauf, die Berufung durchzuführen. Dreh- und Angelpunkt der Geschichte ist eine junge Oberhausenerin. „Sie ist wie eine Schwester für mich“, gibt der Angeklagte an. Doch die Vertrauensperson hatte ein großes Problem: Den Ex-Mann, mit dem sie Kinder hat und der sie immer wieder belästigt habe.

Angeklagter schildert Tat als Mischung aus Notwehr und Unfall

„Am Tattag hat sie mich angerufen und gesagt, er stehe vor ihrer Haustür“, erinnert sich der Angeklagte. „Sie sagte, er hat was in der Hand.“ Er eilte zu ihrer Anschrift, griff unterwegs eine Kinderschaufel aus einem Sandkasten. „Sie war aus Holz und hatte ein Metallblatt.“ Er habe den Geschädigten in der Nähe der Wohnung getroffen. Die Schaufel habe er hinter dem Rücken verborgen. „Damit er sich nicht bedroht fühlte.“

Doch der Mann habe ihn böse angeguckt, sei auf ihn zugekommen und habe etwas aus der Tasche gezogen. Der 20-Jährige setzte die Schüppe ein. „Ich wollte ihm nur auf die Hand schlagen, aber da hat er sich geduckt und ich habe seinen Kopf getroffen.“ Es sei nur dieser eine Schlag gewesen. „Er lag da und ich stand davor. Das alles tut mir schrecklich leid.“ Bis Ende Juli soll es noch zwei weitere Verhandlungstage geben.