Oberhausen. Testchaos an Oberhausener Corona-Teststationen: Wann ein Schnelltest selbst gezahlt werden muss, ist selbst dem Testpersonal nicht immer klar.

Die Oberhausenerin Anja Freund macht am Montag einen Corona-Selbsttest, der kurze Zeit später positiv ausfällt. Um sich das Ergebnis bestätigen zu lassen, fährt sie zur DRK-Teststation am Oberhausener Centro, dort soll sie allerdings 16,95 Euro für einen Schnelltest zahlen. Frustriert fährt sie nach Hause – ohne weiteren Test. Es stellt sich die Frage: Muss man bei einem positiven Corona-Selbsttest weitere Tests an offiziellen Teststationen selbst bezahlen?

Die Teststellen legen die Preise für die Bürgertests selbst fest

Seit Ende Juni sind Bürgertests grundsätzlich nicht mehr kostenlos – es gibt allerdings viele Ausnahmen. Den Überblick über alle derzeit geltenden Regelungen zu behalten, fällt schwer, schließlich gibt es gleich mehrere Kategorien der Selbstbeteiligung: Gewisse Gruppen können sich auch weiterhin kostenlos testen lassen, weitere Gruppen müssen drei Euro pro Test zuzahlen und alle übrigen Personen zahlen die Tests komplett selbst – den Preis können die Teststationen dabei selbst festlegen. Wir erklären, für wen was gilt.

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Wie das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Website mitteilt, können sich folgende Personengruppen auch weiterhin kostenfrei testen lassen:

  • Kinder unter fünf Jahren
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, insbesondere auch Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft
  • Personen, die an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen
  • Menschen, die sich nach einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus aus der Isolierung freitesten möchten
  • Personen, die jemanden in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen wollen
  • Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben
  • Pflegende Angehörige sowie Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind

Die Selbstbeteiligung von drei Euro gilt für diese Personengruppen:

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Dazu zählen Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung und Menschen mit Vorerkrankungen)
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“)

Anspruch auf kostenfreien PCR-Test bei positivem Schnelltest

Alle anderen Personen, die in keine der genannten Gruppen fallen, müssen die Tests demnach selbst zahlen – oder? Nicht ganz! Denn es gibt noch eine vierte Personengruppe, für die gesonderte Regelungen herrschen. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test, darunter fallen:

  • Personen mit COVID-19 spezifischen Symptomen (die Testung muss allerdings von einem Arzt veranlasst werden)
  • Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest (Dies gilt auch bei Vorliegen eines positiven Selbsttests)

Im oben beschriebenen konkreten Fall hätte die Leserin also Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test gehabt, um sich ihre Infektion bestätigen zu lassen – davon wussten allerdings nach Aussage von Anja Freund selbst die DRK-Mitarbeiter vor Ort nichts und wimmelten sie ohne Test wieder ab. Auf eine schriftliche Anfrage der Redaktion hat das DRK bislang nicht geantwortet. Anja Freund: „Meine Selbsttests sind weiterhin positiv, aber ich werde an anderen Teststationen abgewimmelt, weil ich Symptome habe, und zum DRK geschickt. Aber ich bin nicht bereit, dort 16,95 Euro zu zahlen ...“

Testanspruch muss nachgewiesen werden

Wer sich ohne Eigenbeteiligung an einer Corona-Teststation testen lassen möchte, muss nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums einen Nachweis vorlegen können. Bei Kleinkindern ist dies die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, muss ein ärztliches Zeugnis hierfür vorzeigen.

Wer sich freitesten lassen möchte, muss einen positiven PCR-Test vorweisen, bei Haushaltsangehörigen ist zudem ein Nachweis über die selbe Wohnanschrift zu erbringen.

Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort durchgeführt werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht, hierfür gibt es ein Onlineformular des Ministeriums.

Möchte man einen Test für drei Euro durchführen lassen, ist ebenfalls ein Nachweis erforderlich: Beispielsweise durch das Vorzeigen der roten Corona-Warnapp oder einer Eintrittskarte zu der Veranstaltung, die man besuchen möchte.