Oberhausen. Seit dem 1. Juli sind die Bürgertests nicht mehr für jeden kostenlos. In Oberhausen sind viele davon genervt – und verschaffen sich Abhilfe.
Seit dem 1. Juli 2022 sind die Corona-Bürgertests nicht mehr für jeden kostenlos. Das hatte in Oberhausen einen sprunghaften Anstieg bei der Nachfrage nach Selbsttests beispielsweise aus Drogerien zur Folge. „Wir sind komplett ausverkauft“, sagt eine Verkäuferin im dm an der Marktstraße. Die Selbsttests kosten dort in der Regel unter zwei Euro pro Stück.
Am Freitag – der erste Tag, an dem viele Bürgerinnen und Bürger drei Euro für einen Schnelltest in einem Testzentrum bezahlen mussten – seien die Bestände in dem Drogeriemarkt innerhalb weniger Stunden leer gewesen. „Wir hoffen, dass wir diese Woche noch Nachschub kriegen“, sagt die Verkäuferin. Bei Rossmann an der Oberhausener Rolandstraße ist die Situation entspannter. Dort liegen noch einige Tests in den Regalen.
Nachfrage nach Bürgertests hat sich nahezu halbiert
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Dass die Regeln bei den Bürgertests sich zum 1. Juli geändert haben, scheinen noch nicht alle Oberhausenerinnen und Oberhausener mitbekommen zu haben. „Manche Leute stehen auf und gehen, wenn sie hören, dass es etwas kostet“, berichtet Hilal Onur von der Süd-Apotheke an der Marktstraße. 30 bis 40 Personen seien bis Ende der vergangenen Woche vormittags zum kostenlosen Abstrich vorbeigekommen. Am Montag waren es nur noch etwa die Hälfte.
Ähnliches schildert Blerand Imeri vom Corona Testzentrum Osterfeld an der Gildenstraße. Auch dort hat sich die Besucherzahl nahezu halbiert, seit die Getesteten mit jeweils drei Euro zur Kasse gebeten werden. Übrigens auch, wenn sie Symptome haben, erklärt Imeri. Zwischen 100 und 200 Menschen suchen die Teststelle täglich noch auf. Einige reagierten genervt auf die Änderung. „Die sehen das nicht ein.“
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Seit dem 1. Juli können sich nur noch bestimmte Personengruppen kostenlos in einem Testzentrum auf das Coronavirus testen lassen. Dazu zählen unter anderem Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, Haushaltsangehörige von Infizierten, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und deren Betreuer, Kinder bis fünf Jahre, Bewohner und Besucher von Pflegeheimen oder Kliniken und Menschen, die nach einer Corona-Infektion einen Beleg dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind.