Oberhausen. Oberhausener (39) Security-Unternehmer betrog Fiskus und Sozialkassen um rund drei Millionen Euro. Überraschendes Geständnis kürzte Verfahren ab.
Wegen Veruntreuung und Vorenthalt von Arbeitnehmerentgelt und Steuerhinterziehung muss ein 39-jähriger Oberhausener ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte ihn zu viereinhalb Jahren. Zwischen Mitte 2017 und Juli 2021 hatte der Chef mehrerer Security-Unternehmen vor allem Schwarzarbeiter beschäftigt und die öffentlichen Kassen so um rund drei Millionen Euro betrogen.
Der Mann hatte in Oberhausen und Voerde insgesamt drei Security-Unternehmen gegründet. Bei zweien gab er die Führung zwar offiziell ab, behielt aber das Sagen. Und das hieß, dass nur ein Bruchteil der Arbeit, die die Beschäftigten für die Firmen leisteten, bei Krankenkassen und Rententrägern angemeldet wurde. Logischerweise gab er die Umsätze dann auch nur zum geringsten Teil gegenüber dem Finanzamt an.
Angeklagter überraschte mit einem Geständnis
Zu Beginn des Verfahrens im März war die Staatsanwaltschaft noch von einem Schaden von rund fünf Millionen Euro ausgegangen. Doch die Beweisaufnahme gestaltete sich schwierig. Kaum hatte das Verfahren begonnen, mussten immer neue Sachverhalte ermittelt werden. „Zum Schluss wurde die Lage schon etwas unübersichtlich“, gab der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer zu.
Schon frühzeitig wurden deshalb zusätzliche Verhandlungstermine anberaumt. Zuletzt sollte das Verfahren frühestens im August enden. Doch da half der Angeklagte den Juristen aus der Patsche, indem er ein Geständnis ablegte. Als Konsequenz beschränkte sich das Urteil auf jene Fälle, die der 39-Jährige selbst gestanden hatte. Es waren 53 Taten zum Nachteil der Sozialkassen und 129 Fälle von Steuerhinterziehung mit einem Gesamtvolumen von rund drei Millionen Euro.
39-Jähriger wurde aus der Untersuchungshaft entlassen
Zu Gunsten des Angeklagten wirkte sich dessen Geständnis aus. Es ermöglichte der Kammer, letztlich doch innerhalb der ursprünglichen Terminplanung zu bleiben, die ein Urteil nach neun Verhandlungstagen Mitte Mai vorsah. Strafschärfend wirkten sich dagegen die Vorstrafen des Mannes und der hohe Gesamtschaden aus. Bei einigen Taten stand er außerdem noch unter laufender Bewährung.
Der Angeklagte muss nun noch rund 1,6 Millionen Euro zahlen. Die Gläubiger – Staatskasse, Krankenversicherungsträger und Rentenkassen – dürfen sich da allerdings wohl keine große Hoffnung machen. Nach dem Urteil wurde der 39-Jährige aus der Untersuchungshaft entlassen. Bis zum endgültigen Strafantritt darf er unter strengen Auflagen auf freiem Fuß bleiben.