Oberhausen. Nach sieben Verhandlungstagen endete der Prozess gegen eine Gruppe Erpresser. Unter anderem erpressten sie einen Familienvater aus Oberhausen.
Wegen räuberischer Erpressung und erpresserischen Menschenraubes verurteilte das Landgericht Duisburg einen 21-jährigen Oberhausener zu viereinhalb Jahren. Ein 19-jähriger Mülheimer muss für vier Jahre in Jugendhaft. Ein 26-jähriger Raesfelder wurde zu drei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Zwischen September 2020 und Mai 2021 hatten die Angeklagten Gelder erpresst, insbesondere von einem Familienvater.
Ihrem Opfer machten sie zunächst vor, sein Sohn habe wegen eines Rechtsstreites noch Schulden bei einem Anwalt. Aus Angst um seine Familie zahlte der Mann. Was einmal funktionierte, klappte auch bei weiteren Versuchen: Die Angeklagten erhoben immer neue Geldforderungen, drohten damit, den Geschädigten bei Nichtzahlung in einen Kanal zu werfen, gaben sich als Mitglieder der „Hells Angels“ und als krimineller libanesischer Großclan aus.
Haupttäter müssen 75.000 Euro zurück zahlen
Zwei der Haupttäter sollen später im Wechsel mit vier weiteren Tätern versucht haben, vier weitere Menschen auszunehmen. Doch obwohl sie beeindruckende Drohkulissen errichtet haben sollen, zahlten diese Personen - zwei sind bis heute unbekannt geblieben - nicht. Da half es auch nicht, einen Geschädigten in einem Auto festzuhalten und ihn mit einem Messer zu bedrohen: Statt das Geld zu besorgen, ging der Mann zur Polizei.
Die Beweislage vor Gericht war in einigen Fällen allerdings alles andere als eindeutig. Was nicht wundern kann, wenn man nicht einmal alle Opfer kennt. Von den insgesamt sieben Angeklagten wurden nur vier verurteilt. Zwei von ihnen müssen rund 75.000 Euro Beute zurück zahlen.
Neben den drei Hauptangeklagten konnte noch einem 23-Jährigen eine Beihilfe nachgewiesen werden. Er kam mit einer einjährigen Bewährungsstrafe davon. Gegen drei Angeklagte war das Verfahren kurz nach Beginn des bereits Anfang Februar gestarteten Prozesses abgetrennt und eingestellt worden.