Oberhausen. In einem Streit schlug ein Oberhausener (39) einem Widersacher (33) fast die Hand ab. Der Geschädigte leidet dauerhaft unter den Folgen.

Wegen schwerer Körperverletzung verurteilte das Landgericht Duisburg einen 39-jährigen Oberhausener zu sechs Jahren und neun Monaten Gefängnis. Nach fünf Verhandlungstagen stand für die Kammer fest, dass der Angeklagte am 4. September 2021 an der Uhlandstraße einen 33-jährigen Algerier durch Hiebe mit einer Machete schwer verletzte.

Bereits den ganzen Tag über hatte es Spannungen zwischen dem 39-jährigen Serben und dem späteren Geschädigten gegeben. Der Angeklagte ging in seine Wohnung und holte eine Machete, die auf einer Seite mit Sägezähnen versehen war. Beim nächsten Aufeinandertreffen schlug der 39-Jährige mit der Waffe zu, trieb den Kontrahenten über die Uhlandstraße.

Als der Geschädigte Kopf und Oberkörper schützen wollte, verlor er fast seine Hand

Der Geschädigte versuchte seinen Kopf und Oberkörper zu schützen, indem er die Arme hob. Der Angeklagte brachte ihm durch weit ausholende Schläge mit der 50 Zentimeter langen Klinge mehrere tiefe Wunden zu. Die linke Hand des Geschädigten wurde fast vollständig abgetrennt.

In einer Notoperation konnten Ärzte die Hand retten. Voll funktionsfähig ist sie allerdings bis heute nicht. Die Beweglichkeit ist eingeschränkt, in mehreren Fingern hat der 33-Jährige kein Gefühl. Der Linkshänder kann nicht richtig greifen oder schreiben. Die Kammer wertete die Tat angesichts der Folgen als schwere Körperverletzung.

Anklage lautete ursprünglich auf versuchten Totschlag

Die Anklage hatte ursprünglich auf versuchten Totschlag gelautet. Die Richter waren zwar davon überzeugt, dass der Angeklagte den möglichen Tod des als Nebenkläger auftretenden Geschädigten billigend in Kauf nahm, als er mit der Machete zuschlug. Doch man ging von einem freiwilligen Rücktritt von der Tat aus: Die hinzukommende Lebensgefährtin des Angeklagten hatte diesen aufgefordert, sofort aufzuhören. Der Mann gehorchte und ließ von seinem Opfer ab.

Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht ein provozierendes Verhalten des Geschädigten und ein Geständnis des 39-Jährigen, der nach anfänglichem Leugnen und abenteuerlichen Behauptungen zuletzt zumindest das äußere Geschehen eingeräumt hatte. Zu Lasten des Familienvaters, der sieben Kinder hat, wertete die Kammer allerdings eine ganze Reihe von Vorstrafen, darunter auch einschlägige Taten.