Oberhausen. Wegen versuchten Totschlags steht ein Oberhausener (39) vor dem Landgericht. Im September 2021 soll er an Uhlandstraße einen Mann verletzt haben.

Worum es bei einem blutig endenden Streit ging, der sich am 4. September 2021 in Oberhausen ereignete, ist nach dem ersten Verhandlungstag völlig unklar. Der 39-jährige Serbe, der in der Nähe des Tatortes an der Uhlandstraße wohnte, soll einen 33-jährigen Algerier mit einer Machete schwer verletzt haben. Vor dem Landgericht Duisburg muss er sich nun wegen versuchten Totschlags verantworten.

Gegen 20.10 Uhr soll der Streit eskaliert sein. Der Angeklagte soll mit dem mit Sägezähnen ausgestatteten Gartenwerkzeug auf den Geschädigten losgegangen sein. Er soll mit weit ausholenden Bewegungen mit der Machete in Richtung des Oberkörpers und des Kopfes des Mannes geschlagen haben. Der 33-Jährige trug klaffende Verletzungen an beiden Armen und Händen davon.

Zeugen hinderten Oberhausener an Tatvollendung

Die linke Hand des Geschädigten wurde fast abgetrennt. Mit einer Not-Operation konnten die Ärzte das Körperteil retten. Der Mann erlitt hohen Blutverlust. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte dabei zumindest den möglichen Tod des Geschädigten billigend in Kauf nahm.

Von weiteren Taten sollen den 39-Jährigen hinzu kommende Zeugen abgehalten haben. Nur aufgrund des Eingreifens Dritter habe der Angeklagte seine Tat nicht vollenden können, so die recht knapp gehaltene Anklageschrift. Der Mann wurde noch am Tatort festgenommen, sitzt seit dem 5. September in Untersuchungshaft.

Vier weitere Verhandlungstage

Über die Verlesung der Anklageschrift kam der erste Verhandlungstag vor dem Schwurgericht allerdings nicht hinaus. Grund: Ein psychiatrischer Sachverständiger, der am Ende der Beweisaufnahme seine Expertise über die Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt abgeben soll, war terminlich verhindert.

Für das Verfahren sind vier weitere Verhandlungstage vorgesehen. Bislang ist geplant, dass die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburgs am 23. März ein Urteil sprechen will.