Oberhausen. Detektivarbeit hat das Schöffengericht Oberhausen zu leisten: Ist ein junger Mann im September 2020 auf räuberische Weise erpresst worden?
Ein 24-jähriger Mann ist vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Oberhausen wegen räuberischer Erpressung angeklagt. In dem Verfahren steht derzeit Aussage gegen Aussage. Ein weiterer Prozesstag soll nun Klarheit bringen.
Im September 2020 soll der Angeklagte einem anderen jungen Mann (23) in einer Wohnung im Stadtteil Schwarze Heide 120 Euro gestohlen haben; zudem soll der 24-Jährige sein Opfer gezwungen haben, auf eigene Kosten einen Handyvertrag abzuschließen, den der Angeklagte dann kostenintensiv selbst genutzt habe.
Zeuge: „Meine Geldbörse wurde ,zerpflückt’ und 120 Euro gestohlen“
Der angebliche Täter und das angebliche Opfer begegneten sich deshalb in Schwarze Heide, weil in der besagten Wohnung damals die Freundin des Angeklagten wohnte, die im September 2020 jenen 23-jährigen Bekannten aus Ostwestfalen für ein paar Tage beherbergte. Erst sei die Stimmung ganz normal und friedlich gewesen, berichtete der 23-Jährige als Zeuge vor dem Schöffengericht. Dann habe er sich schlafen gelegt und plötzlich sei der Angeklagte in der Nacht mit einem anderen Mann in das Zimmer gestürmt. Man habe ihn sofort geschlagen, dann im Wohnzimmer eingesperrt, weiter geschlagen, seine Geldbörse „zerpflückt“ und die 120 Euro gestohlen. Am Morgen habe man ihn dann gezwungen, im Centro den besagten Handyvertrag abzuschließen, wobei ein weiterer Bekannter des Angeklagten geholfen habe.
Er sei dann in seine ostwestfälische Heimat zurückgekehrt und habe schließlich nach Rücksprache mit seiner Familie nach einigen Tagen Anzeige bei der Polizei gestellt, berichtete der Zeuge.
Freundin liefert ganz andere Version: „Es gab einen gewaltfreien Rauswurf“
Eine ganz andere Version der Ereignisse im September 2020 lieferte die Freundin (20) als Zeugin. Der 23-Jährige habe beim Zusammensein in der Wohnung versucht, wieder mit ihr anzubandeln. Vor Jahren sei man einmal eng befreundet gewesen. Den erneuten Annäherungsversuch habe aber ihr jetziger Freund, also der Angeklagte, verständlicherweise nicht gut gefunden und den Gast deshalb kurzerhand gewaltfrei rausgeschmissen. Die Sachen, die der Besucher damals dabei hatte, habe man ihm zurück nach Ostwestfalen schicken wollen. Doch das sei organisatorisch nicht möglich gewesen, weil er danach alle Kontakte blockiert habe. Schläge oder Gewaltandrohung habe es nicht gegeben, auch keinen auf diese Weise erzwungenen Handyvertrag; und auch keinen noch unbekannten Mittäter in der Wohnung.
Nächster Termin am 2. März
Der Prozess wird am Mittwoch, 2, März, um 11 Uhr in Saal 21 des Amtsgerichts Oberhausen am Friedensplatz fortgesetzt.Die detailreiche Beweisaufnahme soll dann auf Grundlage der weiteren Zeugenaussagen abgeschlossen werden.
Aussage gegen Aussage also – eine knifflige Situation fürs Gericht. Der Angeklagte selbst schweigt bislang zu den Tatvorwürfen. Noch viele weitere Details spielen in dem Fall eine Rolle. Hat es in der Wohnung einen Drogenkonsum gegeben oder wurde nur Alkohol getrunken? Zudem soll sich laut Zeugin zur fraglichen Zeit noch eine weitere junge Frau in der Wohnung aufgehalten haben. Sie soll bei einem weiteren Prozesstermin Anfang März als Zeugin gehört werden. Auch das angebliche Tatopfer ist dann nochmals geladen.
Der Vorsitzende Richter Alexander Conrad skizzierte klar die Perspektiven in diesem Prozess: Entweder gebe es bei den weiteren Zeugenvernehmungen Anfang März Klarheit oder diese Sache bleibe dubios.