Oberhausen. Die Katholische Frauengemeinschaft in Oberhausen stellt sich hinter die Forderung, Paragraf 219a nicht aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Die Katholische Frauengemeinschaft in Oberhausen (kfd) stellt sich hinter die Forderung, das Abtreibungsinformationsverbot nicht aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Der Oberhausener Katholikenratsvorsitzende Thomas Gäng hatte sich gemeinsam mit Stadtdechant André Müller dafür eingesetzt, Paragraf 219a beizubehalten – und dafür harsche Kritik geerntet.

Die örtliche Katholische Frauengemeinschaft verweist in diesem Zusammenhang auf eine gemeinsame Stellungnahme von der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) und vom Katholischen Deutschen Frauenbund (KDFB). Sie befasst sich mit dem Referentenentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann zur Streichung des Paragrafen.

Paragrafen zu Schwangerschaftsabbrüchen seien „breiter gesellschaftlicher Konsens“

In ihrer Stellungnahme betonen die Frauenverbände, dass eine „flächendeckende und qualitätsgesicherte Versorgung durch psychosoziale Beratungsstellen“ sichergestellt werden müsse. Das sei allerdings strikt davon zu unterscheiden, „Frauen eine Abtreibung aktiv anzubieten“, wird die kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil zitiert.

„Werbung für Schwangerschaftsabbrüche, wie zum Beispiel Flyer in Wartezimmern, halten wir angesichts der schwierigen Konfliktsituation von Frauen für nicht angemessen“, so Heil weiter. „Ich möchte mir auch nicht vorstellen, in den Sozialen Medien oder auf Bildschirmen in der S-Bahn plötzlich Werbebanner zu sehen, auf denen dann um das günstigste Abtreibungsangebot gefeilscht wird.“

Die Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuches stellten „einen breiten gesellschaftlichen Konsens“ dar, teilen die Frauenverbände übereinstimmend mit. „An diesen Grundpfeilern darf nicht gerüttelt werden.“