Oberhausen. Die Katholische Kirche Oberhausen ist gegen die geplante Abschaffung des Paragrafen 219a. Die Selbstbestimmung der Frau müsse Grenzen haben.

Damit Ärztinnen und Ärzte künftig etwa auf ihren Internetseiten über Schwangerschaftsabbrüche informieren können, soll der sogenannte Paragraf 219a des Strafgesetzbuches wegfallen, der genau dieses derzeit noch verbietet. Die Katholische Stadtkirche in Oberhausen ist strikt gegen entsprechende Pläne der neuen Bundesregierung – und äußert dies in einem Brief an den SPD-Abgeordneten Dirk Vöpel – der Oberhausener Vertreter im Bundestag.

Der Oberhausener Stadtdechant André Müller (links) und der Vorsitzende des Oberhausener Katholikenrats Thomas Gäng (rechts).
Der Oberhausener Stadtdechant André Müller (links) und der Vorsitzende des Oberhausener Katholikenrats Thomas Gäng (rechts). © FUNKE/Fotoservices | Gerd Wallhorn

„Wir glauben, dass uns das Leben von Gott geschenkt ist“, erklärt Stadtdechant André Müller. Dieses Geschenk solle man annehmen, „weil jedes Leben wert ist, es zu leben“. Um die teils existenziellen Sorgen von ungewollt schwanger gewordenen Frauen wisse die Katholische Kirche zwar, aber: „Unser gesellschaftlicher Auftrag ist es, ihnen die Ängste und Sorgen zu nehmen, damit sie sich für das Leben des ungeborenen Kindes entscheiden können.“

Kirche: Selbstbestimmung der Frau hat Grenzen

Auch Katholikenratsvorsitzender Thomas Gäng unterstützt den Protest gegen die Abschaffung des Paragrafen 219a. „Wir befürchten, dass es das eigentliche Ziel ist, Abtreibung als normale Methode der Familienplanung, als Gesundheitsleistung wie alle anderen einzustufen.“ Das Recht auf Selbstbestimmung der Frau, so heißt es in dem Brief, müsse hier eine Grenze finden, da es um das Leben eines anderen Menschen gehe.

Gäng begreift sich und die Kirche als Bewahrer des Lebens, die Katholiken setzten sich für das ungeborene Leben ein, das noch keine eigene Stimme habe. „Wir wollen nicht in einer Gesellschaft leben, in der das Leben gänzlich als eigene Verfügungsmasse gesehen wird.“

Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Als Werbung gilt es dabei auch, wenn Ärzte über Methoden informieren, die sie zur Abtreibung anbieten. Erst seit 2019 dürfen Mediziner überhaupt öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.