Oberhausen. Die Beisetzung eines Oberhausener Holocaust-Leugners im Grab eines jüdischen Menschen hat Bestürzung ausgelöst. Am Gericht kennt man den Fall.

Der Oberhausener Holocaust-Leugner Henry Hafenmayer hätte sich noch in mindestens einem weiteren Fall wegen Volksverhetzung vor dem Schöffengericht verantworten müssen. Da Hafenmayer am 11. August 2021 verstorben ist, erging ein Einstellungsbeschluss.

Das berichtet Thomas Hubert, Pressesprecher des Amtsgerichts Oberhausen, am Freitag auf Anfrage unserer Redaktion. Schon in den Jahren 2017 und 2020 hatte sich Hafenmayer jeweils wegen Volksverhetzung vor dem Schöffengericht verantworten müssen. 2017 erhielt er eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung. Im Oktober 2020 ist Hafenmayer dann vom Schöffengericht zu einer 15-monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

Die Beisetzung des Oberhauseners im Grab eines jüdischen Wissenschaftlers auf einem evangelischen Friedhof bei Berlin hat bundesweit Bestürzung und heftige Kritik ausgelöst. Rechtsextreme Weggefährten des Holocaust-Leugners begleiteten die Trauerfeier in Stahnsdorf (Brandenburg) am Freitag, 8. Oktober.

Gelernter Lokomotivführer

Stets setzte Henry Hafenmayer, ein gelernter Lokomotivführer, als Angeklagter in den Verfahren wegen Volksverhetzung auf den Weg der Berufung, um eine nächsthöhere Instanz mit seinem Fall juristisch zu befassen. Stets ging es um Textbeiträge im Internet, die nach Überzeugung des Gerichts Hass gegen Juden schürten und den Holocaust leugneten. Im Oktober 2020 drehte sich der Oberhausener Strafprozess zum Beispiel um Online-Texte, in denen der Verfasser mit Blick auf die Corona-Pandemie von einem kommenden Zusammenbruch der Weltwirtschaft sprach, für den „die Juden“ verantwortlich seien.

Damals äußerte sich der 48-jährige Angeklagte im Saal 21 des Amtsgerichts mit keiner Silbe zu den Tatvorwürfen, stellte aber gegen Richter Marc Voosen einen umfangreichen Befangenheitsantrag, der abgewiesen wurde. Die Verteidigung plädierte für Freispruch; der Staatsanwalt für eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Als Zeuge trat ein Ermittler des Staatsschutzes auf. Hafenmayer hielt sein Schweigen bis zur letzten Prozessminute durch und verzichtete auch auf das letzte Wort des Angeklagten.