Oberhausen. Kita-Kinder und Schüler, die Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten, können sich in Oberhausen freitesten lassen. Die Regeln im Überblick.

Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen, die sich als Kontaktperson in Quarantäne befinden, selbst aber weder positiv sind noch Krankheitssymptome aufweisen, können sich freitesten lassen. Die 14-tägige Quarantänezeit kann so frühzeitig beendet werden. Darauf weist die Stadt Oberhausen in einer Mitteilung hin.

Freitesten von Kindern in Quarantäne ist mit PCR- und Schnelltest möglich

Für die Beendigung der Quarantäne gibt es zwei Optionen: Freigetestet werden kann sich sowohl mit einem PCR-Test als auch mit einem Schnelltest. Es gelten jedoch jeweils unterschiedliche Regeln.

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Entweder es wird für die betreffende Person ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests vorgelegt, der frühestens am fünften Tag der Quarantäne vorgenommen wurde. Oder für die betreffende Person wird ein negativer Test eines qualifizierten Coronaschnelltests-Zentrums vorgelegt. Dieser muss bei Schülerinnen und Schülern frühestens am fünften Tag der Quarantäne bzw. bei Kindern in einer Kindertageseinrichtung frühestens am siebten Tag der Quarantäne vorgenommen worden sein.

Bescheid des Gesundheitsamtes muss für Ende der Quarantäne nicht vorliegen

Sobald dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst das negative Ergebnis vorliegt, kann die Quarantäne beendet werden. Dafür muss das Ergebnis per Mail an coronateam.kjgd@oberhausen.de gesendet werden.

Eine schriftliche Ordnungsverfügung über den letztlich angeordneten Quarantänezeitraum geht den Familien dann im Nachgang zu. Wie Stadtsprecher Frank Helling auf Nachfrage mitteilt, muss diese Rückmeldung jedoch nicht abgewartet werden, um die Quarantäne zu beenden. „Das Kind kann wieder in die Schule oder in den Kindergarten, sobald das negative Testergebnis eingereicht wurde.“ (gowe)