Oberhausen. Der Eigentümer des maroden „Horror-Hotels“ lebt fernab seiner Oberhausener Ruine. Das hat der Umweltausschuss am Dienstagnachmittag erfahren.

Der Eigentümer des seit Jahren leerstehenden und vor sich hin gammelnden „Horror-Hotels“ am Volksgarten in Oberhausen-Osterfeld lebt in Irland. Das ist am Dienstag, 31. August, in der Sitzung des städtischen Umweltausschusses bekannt geworden.

Der Fachausschuss diskutierte das Thema „Horror-Hotel“, obwohl es gar nicht auf der Tagesordnung der Sitzung stand. Dass es zu dieser überraschenden Debatte kam, ist SPD-Politiker Manfred Flore zu verdanken. Er verwies gleich zu Beginn der Sitzung auf die jüngsten Berichte unserer Redaktion zu den Bränden in dem leerstehenden Gebäude, die von der Feuerwehr in der Nacht vom 22. auf den 23. August und dann am 25. August gelöscht werden mussten. Im ersten Fall stellte ein Ermittler Brandstiftung, ein Zündeln, als Ursache fest; beim folgenden Feuer einige Tage später könnte sich ein übrig gebliebenes Brandnest entzündet haben. Schon vor diesen beiden Löscheinsätzen soll auf der Treppe am Hotel laut Manfred Flore ein kleiner Gegenstand gebrannt haben. Auch hier sei die Feuerwehr präsent gewesen und habe gelöscht.

„Wir müssen endlich erreichen, dass die Feuerwehr nicht immer wieder zu diesem maroden Haus ausrücken muss“, erklärte Manfred Flore. Das binde unnötig Einsatzkräfte und sei insgesamt gesehen ein gefährliches Ärgernis, das schnellstmöglich beendet werden müsse.

Dezernent: „Wir prüfen derzeit sehr genau die Statik des Gebäudes“

Diese Worte richteten sich auch an die beiden in der Sitzung anwesenden Dezernenten Frank Motschull (Bauen) und Michael Jehn (Ordnung). „Der Eigentümer des leerstehenden Hotels am Volksgarten lebt in Irland und hat jemanden beauftragt, der sich ein wenig um das Haus kümmert“, berichtete Frank Motschull. Der Dezernent ergänzte, dass die Verwaltung derzeit die Statik des um das Jahr 1900 erbauten Hotels sehr genau prüfen lasse. Eventuell könne das ein Ansatzpunkt sein, um Druck auf den Eigentümer auszuüben, am maroden Zustand des Gebäudes endlich etwas zu ändern.

Ordnungsdezernent Michael Jehn unterstrich, dass der Eigentümer in der Verantwortung sei, Haus und Gelände zu sichern. Sollte hier Fahrlässigkeit festgestellt werden, sei der Eigentümer für die bereits geleisteten, teils ja sehr aufwändigen Feuerwehrdienste mit bis zu 20 Kräften und Drehleitereinsatz in die Regresspflicht zu nehmen, werde also von der Stadt entsprechend zur Kasse gebeten werden.

Flore (SPD): „Eigentum verpflichtet!“

Die Bauordnung und die städtische Rechtsabteilung würden an der Sache auf jeden Fall dranbleiben, beteuerte Frank Motschull, der allerdings im Zuge der Debatte auch anmerkte: „Ich habe im Moment nicht die Hoffnung, den Eigentümer dazu zu bewegen, auch zu einem Investor zu werden.“

Dazu passte dann allerbestens eine kurze Anmerkung, die Manfred Flore wenige Minuten zuvor gemacht hatte: „Eigentum verpflichtet!“ Ja, so steht es im Grundgesetz, Artikel 14, ergänzt um einen klaren Hinweis: „Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“