Oberhausen. Plötzlich liegt ein 50-Euro-Schein auf der Straße. Das ist einem jungen Mann in Oberhausen passiert, dessen Fund vor dem Schöffengericht landete.

Wer falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. So steht es in § 147 des Strafgesetzbuches (StGB). Und mit so einem Fall hatte sich am Donnerstag das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Oberhausen auseinanderzusetzen. § 147 kam allerdings letztlich nicht zur Anwendung, denn das Verfahren wurde mit einer Auflage eingestellt.

Und darum ging es: Ein junger Mann hatte am 14. Januar 2021 in Oberhausen auf dem Weg von der Schule zur Bushaltestelle einen 50-Euro-Schein gefunden und ihn aufgehoben, in der Hand gewendet und konzentriert betrachtet – er stellte sich die Frage, die sich wohl jeder Passant in dieser Situation gestellt hätte: Ist der Schein echt? Dann ist der 18-Jährige an jenem Tag zu einem Kiosk an der Mellinghofer Straße gegangen und hat dort versucht, einen 1-Euro-Energydrink mit dem 50-Euro-Schein zu bezahlen und 49 Euro Wechselgeld zu erhalten. Der Kioskverkäufer wurde schnell skeptisch. Er erkannte offenbar sofort die Tintenstrahl-Fälschung des 50-Euro-Scheins, der nun dem Schöffengericht in eingeschweißter Form vorlag, der zwar ein Hologramm aufweist, aber alles in allem laut dem Vorsitzenden Richter Marc Voosen nur eine mäßige Druckqualität besitzt.

Der Kioskverkäufer alarmierte damals die Polizei. Und so landete der 18-Jährige nun vor dem Jugendschöffengericht auf der Anklagebank. Er beteuerte, an jenem Januar-Tag nicht erkannt zu haben, dass der Geldschein eine Fälschung sei. Richter Voosen wies den Angeklagten umgehend darauf hin, dass es ausreicht, Blüten in Umlauf zu bringen, um strafrechtlich belangt werden zu können.

Besonnenes Auftreten vor Gericht

Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen gebürtigen Syrer, der seit einigen Jahren mit seiner Familie in Deutschland lebt. Die Jugendgerichtshilfe attestiert ein harmonisches Familienleben und insofern eine günstige Sozialprognose. Auch der ruhige und besonnene Auftritt des jungen Mannes vor dem Schöffengericht wirkte glaubhaft und verantwortungsbewusst.

Nach kurzer Beratung entschied sich das Schöffengericht zur Einstellung des Verfahrens – mit der Auflage für den Angeklagten, einen Reflektionsaufsatz zu dem Thema zu verfassen. Das hat der junge Mann nach Auskunft der Jugendgerichtshilfe allerdings bereits erledigt. Da staunte selbst die Staatsanwältin: „Das erlebt man auch nicht gerade jeden Tag.“