Oberhausen. Zwei junge Oberhausener rauben einen Jugendlichen aus. Das Gericht sprach nun ein Urteil: Die Täter müssen unter anderem einen Aufsatz schreiben.

Wegen gemeinschaftlichen Raubes und Körperverletzung sind am Donnerstag zwei junge Angeklagte vom Jugendschöffengericht am Amtsgericht Oberhausen zu je 60 Sozialstunden und zum Schreiben eines Aufsatzes verurteilt worden. In dem Aufsatz sollen sie ihre Tat reflektieren. Zudem muss einer der Angeklagten eine Geldauflage von 600 Euro zahlen.

Es ging um ein Tatgeschehen am Abend des 23. Juni 2020 am Jugendhaus Schmachtendorf an der Forststraße. Dort hatten sich die beiden zum Tatzeitpunkt 18 und 17 Jahre alten Angeklagten mit einem anderen Jugendlichen verabredet. Es kam zu einem zunächst verbalen, dann auch handgreiflichen Streit, in dessen Verlauf das Opfer geschlagen und gegen eine Wand gedrückt wurde.

Streitpunkt war wohl ein illegales Drogengeschäft

Bei der Auseinandersetzung ging es offenbar um ein illegales Drogengeschäft, wozu der Jugendliche als Zeuge vor dem Schöffengericht allerdings nichts sagte, um sich nicht selbst zu belasten.

Schließlich raubten die beiden Angeklagten dem Jugendlichen zwei 5-Euro-Scheine, ein Päckchen Zigaretten und ein Käppi. Vor Gericht zeigten sie sich dazu weitgehend geständig. Das Käppi ist inzwischen zurückgegeben. Noch auf der Anklagebank zückte einer der Angeklagten einen Geldschein und gab ihm dem jungen Zeugen zurück.

Nach kurzer Beratung sprach das Schöffengericht sein Urteil, wobei auch die Einfuhr und der Besitz illegaler Drogen Berücksichtigung fand, zudem die umfangreichere strafrechtliche Vorbelastung des jüngeren Angeklagten. Einen Tipp hatte der Vorsitzende Richter Marc Voosen Richtung Anklagebank auch noch parat: „Von den Drogen würde ich jetzt mal die Finger lassen.“