Oberhausen. Reiserückkehrer bringen das Coronavirus mit nach Oberhausen. Die absoluten Zahlen sind gering, doch der Anteil an den Neuinfektionen steigt.

Menschen, die von einer Reise nach Oberhausen zurückkehren, bringen auch das Coronavirus mit in die Stadt. Gemessen an den absoluten Zahlen halten sich die Fälle in Grenzen. Doch bedenkt man die ohnehin vergleichsweise geringe Zahl an täglichen Corona-Neuinfektionen, ist der Anteil hoch.

So meldete das Oberhausener Gesundheitsamt für Dienstag, 10. August, zwei neue Coronafälle für Oberhausen. Ein Betroffener kam gerade von einer Reise zurück – was also direkt einen Anteil von 50 Prozent ausmacht. Das erklärt die Stadt auf Nachfrage. Am Vortag, also am 9. August, gab es vier Coronafälle, einer betraf einen Reiserückkehrer – 25 Prozent. Insgesamt zurückgekehrt waren an diesen beiden Tagen 227 Menschen, 105 am Dienstag, 122 am Montag.

Corona: Testpflicht gilt nicht für Geimpfte und Genesene

Erstaunlich: Meldet die Stadt für den 9. und 10. August jeweils einen Fall pro Tag, gab es diesen einen Fall in der Zeit davor in einer ganzen Woche: Kommt vom 2. bis 8. August ein positiv getesteter Reiserückkehrer auf 42 Coronafälle insgesamt (2,4 Prozent), war es also am Montag ein Fall von vier, am Dienstag ein Fall von zwei. Der Anteil steigt also rasant: von 2,4 Prozent über 25 auf 50 Prozent.

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Seit dem 1. August besteht für Reiserückkehrer die Pflicht, vor oder bei der Einreise einen Coronatest zu machen. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter zwölf Jahren. Dies heißt im Umkehrschluss, dass alle nicht geimpften Einreisenden nach Deutschland sich testen lassen müssen, unabhängig davon, ob sie mit dem Flugzeug, mit der Bahn oder dem Auto wieder einreisen.

Corona: Regeln für Rückkehrer aus Hochrisikogebieten

Für Einreisen aus einem Virusvariantengebiet gelten dabei besondere Regeln: Wer sich in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat, muss sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und „absondern“, wie es in der Verordnung heißt – sprich: Die Betroffenen müssen in häusliche Quarantäne.

Waren sie in einem Hochrisikogebiet, müssen die Rückkehrer grundsätzlich zehn Tage in Quarantäne, bei Virusvariantengebieten sind es 14 Tage – und die Quarantänepflicht gilt in diesem Fall auch für genesene und geimpfte Personen.

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Oberhausens Krisenstabsleiter Michael Jehn appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger, die in diesen Tagen aus anderen Ländern zurückkehren, sich an die Regeln zu halten: „Denn nur so kann dazu beigetragen werden, dass das Infektionsgeschehen auch nach den Urlaubstagen nicht wieder ansteigt.“

Auch ohne Auslandsaufenthalt: Arbeitnehmer benötigen negativen Coronatest

Arbeitnehmer haben zusätzliche Pflichten, auch wenn sie die Urlaubstage zu Hause verbracht haben: Bei einer Abwesenheit von mindestens fünf Tagen muss laut Corona-Schutzverordnung am ersten Tag am Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorgewiesen oder vor Ort ein Test durchgeführt werden. Nur vollständig Geimpfte sind von dieser Pflicht ausgenommen. Kommt man nach einer Krankschreibung oder einer gewissen Zeit im Homeoffice zurück zum Arbeitsplatz, muss man keinen negativen Test vorweisen.

Nähere Informationen zu Coronatests und Regeln für Reiserückkehrer gibt es im Internet auf den Seiten oberhausen.de, bundesgesundheitsministerium.de und land.nrw.de/corona.