Oberhausen. Plötzlich ins Krankenhaus – doch wer kümmert sich um Kinder und Haushalt? Die Ersatzkassen vermitteln in solchen Notfällen jetzt Haushaltshilfen.

Während und nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation, während einer Reha oder bei einer schweren Erkrankung brauchen Patienten oft Unterstützung bei der Hausarbeit und Kinderbetreuung. Allen Ersatzkassen-Versicherten, die in dieser Situation Hilfe im Haushalt benötigen, kann eine Haushaltshilfe vermittelt werden. Dirk Ruiss, Leiter der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen e.V. in NRW (vdek), erläutert, was dabei zu beachten ist.

Über 100 Vertragspartner, zu denen auch Reinigungsfirmen und Kinderbetreuungsservices zählen, stehen inzwischen in NRW für diese Dienstleistung zur Verfügung. Ihre Zahl steigt. „Die Ersatzkassen können ihren Versicherten jetzt ein flächendeckendes Versorgungsangebot gewährleisten“, sagt Dirk Ruiss. Zugleich werde auch ein Versorgungsengpass in der Pflege vermieden, da ambulante Pflegedienste aktuell eine stark steigende Nachfrage nach Pflegeleistungen haben.

Unterstützung auch nach Klinikaufenthalt

Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Dies gilt auch dann, wenn kein Kind im Haushalt lebt. Versicherte hatten es in der Vergangenheit allerdings schwer, in solchen Fällen auch tatsächlich eine Haushaltshilfe zu finden. Denn es gab einfach zu wenig Angebote.

Um den Bestand von Vertragspartnern sowie einiger weniger Pflegedienste, die diese Leistung ebenfalls anbieten, deutlich zu erweitern, hatte der vdek in den vergangenen Monaten rund 1850 in Nordrhein-Westfalen anerkannte Anbieter von Unterstützungsleistungen im Alltag für pflegebedürftige Menschen angeschrieben und mit einem Teil von ihnen Verträge für die Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk - Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse) geschlossen.

Ärztliche Verordnung nötig

Die Haushaltshilfe umfasst alle Dienstleistungen für die Weiterführung des Haushaltes. Darüber hinaus erstreckt sich diese Hilfe auch auf die Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder. Sie kann durch entsprechend qualifizierte Kräfte erbracht werden. Der Patient benötigt eine ärztliche Verordnung.

Versicherte können sich an ihre Ersatzkasse wenden. Diese unterstützt sie bei der Suche und Auswahl eines geeigneten Anbieters aus dem Kreis der jetzt zur Verfügung stehenden Vertragspartner. Die Dienstleister rechnen ihre Leistungen direkt mit der zuständigen Ersatzkasse auf Basis der erteilten Genehmigung ab.

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