Oberhausen. Autos sollen manchmal aus Lärmschutzgründen langsam fahren – aber auch unter lauten Bahnbrücken? Die Stadt ließ nun das Schild abschrauben.
Wer jemals in der Nähe einer Eisenbahnbrücke spazierte, weiß aus eigener Erfahrung: Dort kann es recht laut werden, wenn gerade ein Zug über diese Brücke rauscht. Dies hält die Stadt Oberhausen allerdings nicht davon ab, kurz vor dem bekannten Osterfelder Ensemble mit vier Bahnbrücken auf der Osterfelder Straße ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern zu verhängen – kurioserweise mit dem Zusatzschild „Lärmschutz“.
Innerhalb der Unterführung ist für den Autofahrer allerdings recht plötzlich hinter der Einmündung Cheruskerstraße wieder Tempo 50 erlaubt. Die beiden Tempo-30-Lärmschutz-Schilder stehen für Autofahrer, die zur Osterfelder Innenstadt möchten, direkt hinter der A42-Abfahrt auf Höhe Waghalsstraße und an der Arminstraße vor der ersten Eisenbahnbrücke. Die besondere Geschwindigkeitsbegrenzung von 30, um Autogeräusche zu mindern, gilt im Bereich der vier Bahnbrücken also nur für eine einzige Brücke (siehe Bild).
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Schon dies erscheint dem Laien nicht besonders logisch, doch ist überhaupt Lärmschutz durch eine Tempobegrenzung in der Umgebung von Bahnbrücken möglich? Die Fachabteilung der Stadt hat jedenfalls auf Nachfrage der Redaktion die Gründe für den Lärmschutz ermittelt – und tatsächlich gab es im Rahmen von zwei Lärmaktionsplänen der Stadt gleich zwei Mal den Vorschlag eines Gutachters, zwischen der Waghalsstraße und der Arminstraße vor den Bahnbrücken ein Tempolimit 30 auf der stark befahrenen Osterfelder Straße zu verhängen – um den Autolärm für die dortigen Anwohner zu reduzieren.
Unfallträchtige Kreuzung
Darüber hinaus gilt die Kreuzung Arminstraße/Osterfelder Straße/Wittekindstraße vor den Bahnbrücken als unfallträchtig. Um den Verkehrsfluss sicherer zu machen, hat man deshalb nach Angaben der Stadt aufgrund der Empfehlung des Gutachters das Tempolimit 30 bis zur Cheruskerstraße unter den Bahnbrücken verlängert – also über den Bereich der gefährlichen Kreuzung hinaus.
Allerdings: Aus reinen Lärmschutzgründen jedenfalls ist das Tempolimit von 30 unter der ersten Bahnbrücke nach Auffassung des städtischen Umweltamtes nicht erforderlich – entgegen der Aussage des Zusatzschildes „Lärmschutz“ unter dem Tempo-30-Schild.
Und tatsächlich: Nach unserer Recherche zu den Hintergründen dieser Beschilderung ließ die Stadt Oberhausen zu Hammer und Schraubendreher greifen – und montierte das Tempo-30-Schild inklusive Lärmschutzhinweis kurz vor der der Brücke Richtung Osterfeld wieder ab. Jetzt gilt dort ab der Kreuzung Tempo 50.
Vor kurzem hatte schon einmal eine Tempo-30-Beschränkung den Bürgern Rätsel aufgegeben: Mit einem Tempo-30-Schild plus ergänzendem Hinweis „Lärmschutz“ hat die Stadt Oberhausen im Internet viel Spott und Häme geerntet, weil das Tempolimit an der Kirchhellener Straße in Königshardt, direkt auf der A2-Brücke, also direkt über der lauten Autobahn, verordnet wurde.
Was für Laien auf den ersten Blick merkwürdig erscheint, ist allerdings durchaus logisch: Die Stadt Oberhausen führte gleich mehrere Gründe dafür an, warum das Schild über der Autobahnbrücke hängt – auf einem größeren zwei Kilometer langen Abschnitt der Kirchhellener Straße weit vor und hinter der Autobahnbrücke soll der Autolärm durch Flüsterasphalt und durch Tempo 30 gemindert werden, ohne Unterbrechungen.