Oberhausen. Kritik, Häme und Spott hat die Stadt für ein Schild in Königshardt einstecken müssen. Auf Anfrage verteidigt die Verwaltung das Verkehrszeichen.
Mit einem Tempo-30-Schild plus ergänzendem Hinweis „Lärmschutz“ hat die Stadt Oberhausen im Internet viel Kritik, Spott, Häme und Kopfschütteln geerntet. Das Schild steht an der Kirchhellener Straße, direkt auf der A2-Brücke, also direkt über der lauten Autobahn. Die Stadt verteidigt auf Anfrage unserer Redaktion die Aufstellung des Schildes genau an dieser Stelle.
In zahlreichen Kommentaren im Netz – vor allem auf der Facebookseite der WDR Lokalzeit Ruhr – ist von einem echten Schildbürgerstreich und reiner Geldverschwendung durch die Stadtverwaltung die Rede. Der TV-Sender RTL hat in einem ironisch gefärbten Beitrag ebenfalls schon berichtet. Angeblich solle die Brücke in Nähe der Seniorenresidenz Haus Gottesdank auch noch Flüsterasphalt erhalten, heißt es süffisant und teils in Flüster-Ton in dem Bericht. Die ganze Sache sei „einfach zum Brüllen“ und offenbar sei der Stadtverwaltung das Schild „peinlich“.
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Unsere Redaktion hat dazu am Freitag bei der Stadtverwaltung nachgefragt, die sich gar nicht so peinlich berührt zeigt und prompt erklärt: „Die Tempo-30-Zone auf der Kirchhellener Straße ist etwa zwei Kilometer lang und wird von der Autobahnbrücke nicht unterbrochen, da nach der Brücke weiterhin die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Da kurz vor der Brücke eine Querstraße auf der Kirchhellener Straße mündet, sieht die Straßenverkehrsordnung den Hinweis auf eben diese Geschwindigkeitsbegrenzung vor.“
Vorhandenen Laternenmast genutzt
Um nicht einen weiteren Mast aufstellen zu müssen, sei das Verkehrsschild am vorhandenen Laternenmast auf der Brücke über der A2 angebracht worden. Diese Tempo-30-Zone sei ausdrücklich wegen des Lärmschutzes eingerichtet worden, unterstreicht die Stadtpressestelle. Geplant sei, die gesamte Tempo-30-Zone – von der Einmündung Postweg über die Kirchhellener Straße bis zur Kreuzung Fernewaldstraße – mit Flüsterasphalt zu belegen. Da die Strecke derzeit jedoch nicht sanierungsbedürftig sei, werde der Flüsterasphalt erst dann gelegt, wenn hier eine Fahrbahn-Ausbesserung nötig sei.
Da der Bereich der Brücke selbst nicht schützenswert sei, bestehe vom Grundsatz her nicht die Notwendigkeit, dort lärmmindernden Asphalt aufzubringen, räumt die Stadt ein – aber: „Es besteht die Absicht, den kompletten Straßenabschnitt mit gleichartigem Belag auszustatten.“