Oberhausen. In Duisburg ist der Rhein für junge Schwimmerinnen zur Todesfalle geworden. Die Wasserschutzpolizei warnt vor Leichtsinn beim Schwimmen im Kanal.

Nach dem tragischen Badeunfall im Rhein bei Duisburg mit vermutlich drei Todesopfern appelliert die Wasserschutzpolizei, beim Baden im Rhein-Herne-Kanal in Oberhausen die Regeln zu beachten und strikt Vorsicht walten zulassen.

In Duisburg wurden drei Jugendliche vom Fluss mitgerissen. Diese Gefahr gibt es in Kanal nicht: „Die Gefahrenlage auf dem Rhein-Herne-Kanal ist eine andere als auf dem Rhein, da der Kanal kein Strömungsgewässer ist und hier zumindest keine Gefahr durch Abtreiben vom Ufer besteht“, erklärt Polizeihauptkommissar Meik Betke, Leiter der Wasserschutzpolizei-Wache in Essen.

Gleichwohl gibt es auch hier ein immenses Risiko: Die Strömungen an den fahrenden Schiffen stellen eine große Gefahr dar. Das Baden und Schwimmen sei im Rhein-Herne-Kanal allerdings nicht grundsätzlich verboten, so die Wasserschutzpolizei. Es gibt aber Kanalzonen, in denen es nicht erlaubt ist: Im Bereich bis zu 100 Meter ober- und unterhalb von Brücken, Wehren, Hafeneinfahrten, Liegestellen und Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt; im Schleusenbereich; im Arbeitsbereich von schwimmenden Geräten; in Bereichen, wo das Baden durch das entsprechende Schifffahrtszeichen (Verkehrszeichen) untersagt ist.

Lebensgefährliches Anschwimmen

Grundsätzlich verboten und hochgefährlich seien zudem das Anschwimmen von Schiffen und das Brückenspringen, sagt Polizeihauptkommissar Betke, der ergänzt: „Es hat niemand etwas gegen eine Badetag am Kanal, wenn nah am Ufer gebadet und geschwommen wird und bei Annäherung von Schiffen das Wasser kurzfristig verlassen wird.“ So groß sei das Verkehrsaufkommen im Kanal im Vergleich zum Rhein nicht, dass dies nicht zumutbar sei.

Risiko: Hohe Wellen an Spundwänden

Auch Barbara Stockem vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt in Duisburg warnt vor den Risiken des Schwimmens im Kanal: So könne die Schifffahrt gerade im Bereich der senkrechten Uferbefestigungen (Spundwände oder Mauern) durchaus Wellen von mehr als 1 Meter Höhe auslösen. Schwimmer hätte dann kaum eine Chance, die Wasserstraße rechtzeitig zu verlassen.Ein Ausweichen der Schifffahrt, wenn Badende in Schwierigkeiten gerieten, sei nicht möglich, da ein Schiff nicht wie ein Auto gestoppt werden könne.

Besagte Regeln und Verbote werden durchaus kontrolliert. Im Zuge des täglichen Streifendienstes fährt die Wasserschutzpolizei auch in Oberhausen Patrouille auf dem Rhein-Herne-Kanal. Eine lückenlose Überwachung ist wegen der Größe des Einsatzgebietes dabei aber nicht möglich. Gerade bei schönem Wetter erlaube es oft die Einsatzlage nicht, überall mit Patrouillen präsent zu sein; erst am Donnerstag hatte es die Wasserschutzpolizei im Spätdienst zum Beispiel mit einem Schiffsunfall auf dem Kanal zu tun, wodurch die Bootsstreife drei Stunden gebunden war.

Anzeige gegen Brückenspringer gestellt

Gleichwohl plant die Wasserschutz-Wache Essen vier Einsätze im Jahr zusammen mit der Einsatzhundertschaft zur gemeinsamen Überwachung des Badebetriebes. Polizeihauptkommissar Betke: „Es lässt sich leider nicht immer das passende Wetter vorhersagen und bei einer langfristigen Schönwetterperiode ist wiederum die Einsatzhundertschaft anderweitig einsatzmäßig eingebunden.“ Die letzte dieser Aktionen habe erst am Dienstag dieser Woche stattgefunden. Obwohl das Sommerwetter an jenem Tag warm und sonnig gewesen sei, habe man nur wenig Badebetrieb feststellen können. In neun Fällen ist die Wasserschutzpolizei gegen Badende im Kanal eingeschritten, in einem Fall sei eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen einen Brückenspringer erstellt worden.