Oberhausen. Ein Jackendieb wird im Centro gestellt und überwältigt. Jetzt stand der Mann (35) vor dem Schöffengericht. Die Anklage: räuberischer Diebstahl.

Der Angeklagte zeigte sich weitgehend geständig: Das Schöffengericht am Amtsgericht Oberhausen hat am Mittwoch einen Mann (35) wegen räuberischen Diebstahls zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der Essener, deutscher Staatsbürger mit marrokanischer Abstammung, war angeklagt, am 21. Mai 2019 in einem Fachgeschäft des Centro eine Marken-Jacke im Wert von 190,95 Euro entwendet zu haben. Der Diebstahl fiel auf. Ein Zeuge, offenbar Mitarbeiter des Geschäfts, verfolgte den damals 33-Jährigen und stellte ihn in einem Service-Gang im Bereich des Mitteldoms des Centro. Es kam zu einer Rangelei; der Angeklagte wurde dabei zu Boden gerungen, wehrte sich laut Anklage mit Tritten und stellte seinen Widerstand erst ein, als ein weiterer Mann dazukam, um ihn zu überwältigen.

Zwischenzeitlich hatte der Angeklagte die gestohlene Jacke, die er unter seiner Kleidung aus dem Geschäft herausgeschmuggelt hatte, in einem anderen Geschäft in eine Tüte gesteckt. Diese Tüte hatte er zum Zeitpunkt der Rangelei immer noch dabei, gab sie aber zurück, als er von beiden Männern überwältigt worden war. „Ich habe nicht mit Absicht getreten. Ich wollte nur vom Boden wieder hoch“, beteuerte der Angeklagte vor dem Schöffengericht. Sein Kontrahent räumt in einer vor Gericht verlesenen Aussage ein, dass er bei der körperlichen Auseinandersetzung nicht verletzt worden sei.

Am Tag der Tat extra einen Magneten eingesteckt

Handelt es sich also um einen minder schweren Fall räuberischen Diebstahls? Diese Frage beschäftigte das Schöffengericht intensiv. Und die Antwort des Gerichts lautete letztlich: Nein. Denn: Der Angeklagte hatte an jenem 21. Mai 2019 extra einen Magneten eingesteckt, um die Diebstahl-Sicherung an der Jacke zu deaktivieren. Er ging also planmäßig vor. Zudem hat er zahlreiche einschlägige Vorstrafen vorzuweisen, darunter auch Diebstahl und Wohnungseinbruch.

Gericht: Kein minder schwerer Fall

Die Mindeststrafe für Raub bzw. räuberischen Diebstahl beträgt laut Strafgesetzbuch (StGB) ein Jahr, es sei denn, es handelt sich um einen minder schweren Fall.

Dies wurde im Fall des 35-jährigen Jackendiebs vom Schöffengericht allerdings verneint, weil der Täter planmäßig vorgegangen sei und erhebliche kriminelle Energie gezeigt habe.

Was zu seinen Gunsten spricht: Er beging die Tat im Centro nicht unter laufender Bewährung und er lebt in einer festen Familienstruktur. Seine Lebenspartnerin und die kleine gemeinsame Tochter im Kindergartenalter verfolgten die Verhandlung. All das spricht eher für eine günstige Sozialprognose, zumal der 35-Jährige seit dem Jacken-Diebstahl keine weiteren kriminellen Taten begangen hat.

Die Verteidigung plädierte für eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung; die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung plus Geldauflage. Dann zog sich das Gericht zur Beratung zurück: Ein Jahr und vier Monate – so lautete schließlich das Urteil, wobei die Bewährungszeit mit vier Jahren auffällig lang ausfällt und der Angeklagte zudem die beachtliche Zahl von 200 Sozialstunden zu leisten hat. „Auf eine Geldauflage haben wir bewusst verzichtet. Dieses Geld können Sie besser für ihre kleine Tochter verwenden“, sagte der Vorsitzende Richter Alexander Conrad, der den Angeklagten zugleich ermahnte, sich möglichst schnell einen festen Job zu suchen und künftig auf legalen Wegen zu bleiben.