Oberhausen. Heimtückisch ist ein Wohnungseinbruch im August 2020 in Sterkrade vorbereitet worden. Das Schöffengericht sprach jetzt in dem Fall sein Urteil.
Das Schöffengericht am Amtsgericht Oberhausen hat jetzt zwei junge Männer (jeweils 24 Jahre alt) wegen Wohnungseinbruchdiebstahls bzw. Beihilfe zu einer solchen Tat zu Freiheitsstrafen verurteilt: Einer der Angeklagten erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten; der zweite Mann wurde zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Die beiden Angeklagten aus Duisburg und Oberhausen zeigten sich weitgehend geständig und räumten den Wohnungseinbruch am 18. August 2020 in Oberhausen-Sterkrade grundsätzlich ein. Die genaue Schadenshöhe blieb dabei allerdings unklar: Der Haupttäter gestand, 7500 Euro Bargeld und einen Laptop aus der Wohnung entwendet zu haben, während sein Komplize Schmiere stand.
Der Wohnungsinhaber (46), der als Zeuge vor Gericht aussagte und sich zum Tatzeitpunkt in seiner Heimat Nordmazedonien im Urlaub befand, gab allerdings an, dass noch viel mehr gestohlen worden sei: Insgesamt 12 000 Euro Bargeld seines Sohnes, das sich in dessen Zimmer unter dessen Bett in einer kleinen Kasse befand; dazu zwölf Schmuckstücke (Armringe) seiner Ehefrau, weitere 1500 Euro Bargeld und zwei externe Festplatten mit für ihn wichtigen Dateien.
Die Plädoyers
Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten für den Haupttäter und für den zweiten Angeklagten eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten.
Die Verteidiger plädierten für eine Strafe von höchstens einem Jahr und vier Monaten (für den Haupttäter) sowie für eine Bewährungsstrafe „von deutlich unter einem Jahr“ für den zweiten Mann.
Das Besondere an diesem Fall: Der Haupttäter, ebenfalls aus Nordmazedonien, lockte laut Beweisaufnahme den Sohn des Wohnungsinhabers, mit dem er gut bekannt bzw. befreundet war, per Telefon aus dem Haus und brachte ihn dazu, im Centro Parfüm einzukaufen, so dass er am späten Nachmittag des 18. August 2020 in der Zeit von 16 bis 17.40 Uhr freie Bahn hatte, um in die Wohnung der Familie in Sterkrade einzubrechen. Als der Sohn des Wohnungsinhabers dann an jenem Augusttag aus dem Centro zurückkehrte, stellte er den Einbruch fest und alarmierte die Polizei.
Zeuge: „Ich habe das Geld über längere Zeit erspart“
Wieso hat jemand 12.000 Euro unter dem Bett liegen und nicht auf dem Bankkonto? Das fragte der Vorsitzende Richter Marc Voosen im Zuge der Beweisaufnahme den Sohn (23), der ebenfalls als Zeuge aussagte. „Ich habe durch diesen Einbruch gelernt, dass man so viel Geld nicht zuhause aufbewahren sollte“, räumte der junge Mann unumwunden ein. Das Geld habe er teils bei verschiedenen Jobs selbst verdient, teils habe es aus Schenkungen seines Vaters und weiterer Familienmitglieder gestammt; jedenfalls sei es auf diese Weise Euro für Euro über längere Zeit von ihm erspart worden.
Der Haupttäter hat bereits mit der Justiz Bekanntschaft gemacht, unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung im Jahr 2015 und wegen Verkehrsgefährdung im Jahr 2017. Er beging die Tat im August 2020 unter laufender Bewährung. Der zweite Angeklagte, der aus Bosnien stammt und damals vor dem Haus Schmiere stand, ist nicht vorbelastet.
Angeklagte werden in Haftung genommen
Im Zuge des nun erfolgten Urteils haben die Angeklagten auch finanziellen Schadenersatz zu leisten. Das Gericht veranschlagte dabei eine Summe von insgesamt 10.700 Euro, die – zu einem kleineren Teil auch in gesamtschuldnerischer Haftung - eingezogen werden soll. Dabei wurde für die gestohlenen zwölf Armringe ein Wert von 1200 Euro zugrunde gelegt.
Richter Voosen brachte zum Schluss der Verhandlung den Sachverhalt wie folgt auf den Punkt: Das Perfide an diesem Fall sei, dass hier offenbar ein Freundschaftsverhältnis gezielt ausgenutzt worden sei, um den Sohn des Wohnungsinhabers an jenem Tag aus dem Haus zu locken und den Einbruch begehen zu können.