Oberhausen. Es ist geschafft: Fünf Werktage hintereinander lag der Inzidenzwert in Oberhausen unter 100. Damit sind hier ab Freitag Lockerungen möglich.

Sehnsüchtig warten und warten die Oberhausenerinnen und Oberhausener: Wann darf man endlich wieder mehr draußen erledigen, einkaufen, tanzen, trinken, feiern? Nun ist es endlich mit aller Vorsicht soweit: Da der Inzidenzwert an Neuinfektionen auch an diesem Mittwoch unter 100 liegt, greift die Bundesnotbremse am übernächsten Tag, also am Freitag, 21. Mai, nicht mehr – und die dann geltende aktuelle Landes-Coronaschutzverordnung vom 15. Mai 2021 gilt mit ihren vorsichtigen und allmählichen Lockerungen.

Zum ersten Mal seit Wochen war der Sieben-Tage-Inzidenzwert in Oberhausen am vergangenen Freitag unter die magische Marke 100 gefallen – auf 85,9. Doch das reichte für sofortige Lockerungen nach den Bundesgesetzen nicht aus. Erst wenn der Inzidenzwert in einer Großstadt an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (Sonn- und Feiertage zählen nicht) unter 100 liegt, dann gelten am übernächsten Tag nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz keine verschärften Regeln mehr.

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Konkret für Oberhausen bedeutet das: Inzidenzwert Freitag: 85,9, Samstag: 79,7, Montag: 69,7, Dienstag: 68,8 und Mittwoch 71,2 - macht FÜNF Werktage unter Inzidenzwert 100. Damit werden die strikten Regelungen am übernächsten Tag, also ab diesem Freitag, gelockert.

Corona-Testergebnis gilt für 48 Stunden

Viele Lockerungen gelten allerdings nur für diejenigen, die einen offiziellen negativen Schnelltest nachweisen können. In der Coronaschutzverordnung des Landes NRW heißt es: „Soweit ein Schnelltest erforderlich ist, muss es sich um ein in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenes Testverfahren handeln. Das negative Ergebnis muss von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststellen schriftlich oder digital bestätigt werden. Die Testbestätigung ist zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mitzuführen und den verantwortlichen Personen vorzulegen.“ Gut ist: Nach Paragraph 4 Absatz 4 dieser Verordnung gilt das Testergebnis mittlerweile nicht nur 24 Stunden, sondern 48 Stunden. Kinder bis zum Schuleintritt sind übrigens von der Testerfordernis ausgenommen. Dabei sind vollständig Geimpfte und nachgewiesenermaßen Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt:

Nach Darstellung des Landesgesundheitsministeriums und der Stadt Oberhausen gilt nun für Oberhausen ab Freitag folgendes:

Ausgangsbeschränkungen: Die Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr fallen weg.

Kontaktbeschränkungen: Bisher gilt noch: Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind nur erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts und einer Person eines weiteren Haushalts. Ab Freitag würde dann gelten: Fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich wieder zusammenfinden. Und: Beliebig viele Personen des eigenen Haushalts mit einer weiteren Person. Nicht gerechnet werden dabei immer Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Geimpfte und Genesene. Das heißt nach Darstellung der Stadt auch: Sind alle Personen eines Treffens geimpft oder genesen, so besteht dafür keine Begrenzung der Personenzahl oder Haushalte.

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Gastronomie: Der Biergartenbesuch ist bereits ab Freitag wieder möglich: Denn der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés, Kantinen oder Mensen ist dann draußen und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung wieder zulässig. So bereitet sich nicht nur das Centro Oberhausen intensiv auf die Rückkehr der Außengastronomie vor. Schon am Freitag geht es los – aber nicht alle Lokale machen mit.

Hoffen ab Freitag wieder auf volle Geschäfte: Die Einzelhändler auf der Marktstraße in der Oberhausener Innenstadt. Ab Freitag ist hier wieder der Besuch ohne Termin möglich – allerdings muss man nachweisen, dass der Corona-Test negativ war und nicht älter als 48 Stunden ist.
Hoffen ab Freitag wieder auf volle Geschäfte: Die Einzelhändler auf der Marktstraße in der Oberhausener Innenstadt. Ab Freitag ist hier wieder der Besuch ohne Termin möglich – allerdings muss man nachweisen, dass der Corona-Test negativ war und nicht älter als 48 Stunden ist. © FUNKE/Fotoservices | Gerd Wallhorn

Einzelhandel: Viele Geschäftsinhaber können wieder aufatmen – ab Freitag ist in Oberhausen wieder mehr möglich als nur das Angebot von Waren zur Grundversorgung, Click & Collect oder Click & Meet. Denn Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, dürfen ohne Terminbuchung mit negativem Testergebnis besucht werden. Allerdings muss die Zahl der gleichzeitig im Geschäft befindlichen Kunden auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter begrenzt werden.

Freizeit: Kleinere Einrichtungen draußen dürfen wieder öffnen – beispielsweise Minigolf, Kletterparks oder Hochseilgärten. Auch Freibäder dürfen zur Sportausübung öffnen, die Liegewiesen bleiben allerdings gesperrt. Voraussetzung für alle Besucher ist ein negatives Testergebnis – und die Zahl der Besucher muss begrenzt sein.

Stadtführung appelliert an alle Bürger: Bitte jetzt nicht unvorsichtig werden

Oberbürgermeister Daniel Schranz und Krisenstabsleiter Michael Jehn freuen sich über die Entwicklungen. „Dass wir nun wieder mehr Freiheiten zulassen können, ist nach diesen deutlichen Einschränkungen für alle sehr erfreulich“, meint Schranz im Gespräch mit der Redaktion. „Es ist auch richtig, dass die Öffnungen schrittweise erfolgen. Denn wir haben im Vergleich zum Sommer 2020 noch immer hohe Inzidenzwerte.“ Schranz appelliert an alle Bürger, nicht unvorsichtig zu werden. „Wir schaffen einen Sommer wie im vergangenen Jahr nur, wenn die Werte weiter sinken.“

Ins gleiche Horn bläst Jehn: „Wir müssen weiter vorsichtig sein, die Kontaktbeschränkungen beachten und mit dem Testen daran arbeiten, Infektionsketten schnell und gezielt zu erkennen und dann zu unterbrechen.“ Schranz und Jehn bedanken sich bei allen Oberhausenern, die sich in den vergangenen Monaten an die vielen Vorschriften gehalten haben.

Körpernahe Dienstleistungen: Nach der ab Freitag in Oberhausen geltenden Coronaschutzverordnung des Landes ist vom Grundsatz her kein Test für den Friseurbesuch mehr erforderlich. Ausnahme nach Darstellung der Stadt: Wenn keine Maske zulässigerweise getragen werden kann (etwa bei Rasuren oder beim Schminken), ist sowohl für Kunde bzw. Kundin und Personal ein negativer Schnelltest erforderlich. Diese Regelung gilt für alle köpernahen Dienstleistungen, die in NRW wie folgt definiert sind: Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren/Tattoo-Studios, Piercen/Piercing-Studios und Friseure.

Kultur: Das bisher noch geltende Verbot für Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern, Kinos und für den Betrieb von Museen und Ausstellungen kippt ab Freitag. Konzerte unter freiem Himmel mit maximal 500 Personen (Sitzplan erforderlich) und negativem Testergebnis sind in Oberhausen wieder möglich. Wer einen Termin bucht, darf auch wieder Museen, Burgen und Kunstausstellungen besuchen. Zulässig ist in geschlossenen Räumen allerdings nur höchstens ein Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.

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Sport: Auch die sportliche Ausübung wird wieder einfacher: Erlaubt sind wieder kontaktfreier Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen. Allerdings: Kontaktsport draußen ist nur in kleinerer Größenordnung nach der Verordnung des Landes möglich: Fünf Personen aus zwei Haushalten oder beliebig viele Personen des eigenen Haushalts mit einer weiteren Person oder Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre. Erlaubt werden auch wieder wie bei Konzerten in Sportstadien Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis (bis zu 20 Prozent der Kapazität, maximal 500 Personen, ein Sitzplan ist erforderlich, um die Besucher bei Infektionen zurückverfolgen zu können). So wird beispielsweise RWO bereits am Samstag zu Hause im Niederrhein-Stadion gegen Fortuna Köln vor 500 Fans spielen.

Tourismus/Hotels: Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen mit negativem Testergebnis sind ab Freitag wieder möglich. Sogar private Übernachtungen in Hotels oder Pensionen sind wieder zulässig – mit bis zu 60 Prozent der Kapazität. Allerdings müssen die Gäste auch hier wieder ein negatives Testergebnis vorlegen.

Weiterhin verboten bleiben private Veranstaltungen, Messen, Tagungen oder Kongresse. Und natürlich gilt weiterhin: Abstand halten, Maske tragen, Hände waschen und viel Lüften in Innenräumen.

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