Oberhausen. Oberhausen hatte 1500 Impfdosen zusätzlich erhalten. Alle Termine dafür sind vergeben. Verunsicherte Menschen stürmen dennoch die Arztpraxen.

Der Impfstoffmangel in Deutschland lässt auch in Oberhausen die Nerven blank liegen. So führte die positive Nachricht, dass die Stadt für chronisch Kranke zusätzliche 1500 Impfdosen von Biontech/Pfizer erhalten hat, zu einem Ansturm auf die Arztpraxen. Die Verunsicherung ist groß.

Aufgeregt wandte sich jetzt auch Leserin Kathrin Wood an diese Redaktion. Sie fragt: „Für wen sind diese Impfdosen gedacht? Muss man schon auf einer Liste stehen, kann man sich irgendwo melden?“ Ihre Mutter wird in diesem Jahr 70, sie sei mehrfach vorerkrankt und Krebspatientin. Ausgerechnet jetzt aber befinde sich die Hausärztin im Urlaub. „Und der Vertretungsarzt weiß von nichts.“ Unsicherheit herrscht eben auch bei etlichen Hausärzten. Das musste auch ein weiterer Leser feststellen: „Mein Arzt hat mir gesagt, es seien nur 150 Dosen angekommen und er habe davon noch nichts erhalten.“

1500 Impfdosen für ausgewählte Schwerstkranke – Alle Termine bereits vergeben

Stadtsprecher Martin Berger stellt deshalb noch einmal klar: „Es sind 1500 Dosen von Biontech geliefert worden, die alle bis zum kommenden Ostersonntag verimpft werden.“ Diese Impfdosen seien jetzt ausschließlich für Personen mit besonderen Vorerkrankungen. Mitarbeiter der Feuerwehr und Vertreter der Ärzteschaft im Krisenstab haben sich mit den dafür in Frage kommenden Personen kurzfristig in Verbindung gesetzt und sie ins Impfzentrum eingeladen. Damit seien dort sämtliche Termine bis Ostern bereits ausgebucht – und das, obwohl das Impfzentrum auch am Karfreitag und Ostersonntag geöffnet sein wird.

Hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf

Schutzimpfungen mit hoher Priorität (Paragraf 3):

- Menschen mit Trisomie 21

- nach Organtransplantation

- mit einer Demenz oder einer geistigen Behinderung

- mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression)

- mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt

- mit einer schweren Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung

- mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%)

- mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung

- mit chronischer Nierenerkrankung

- mit Adipositas (Body-Mass-Index über 40),

- sowie Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht

Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (Paragraf 4):

- Menschen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen, wenn die Remissionsdauer mehr als fünf Jahre beträgt

- mit Immundefizienz oder HIV-Infektion

- Autoimmunerkrankungen oder rheumatologischen Erkrankungen

- mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie

- mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Schlaganfall (Apoplex) oder einer anderen chronischen neurologischen Erkrankung

- mit Asthma bronchiale

- mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung

- mit Diabetes mellitus (mit HbA1c < 58 mmol/mol oder < 7,5%),h)

- mit Adipositas (Body-Mass-Index über 30)

- sowie Menschen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht

Weitere Info unter: www.bundesgesundheitsministerium.de

Den Lebenspartnern dieser Vorerkrankten könnte zurzeit noch kein Impfangebot gemacht werden. Insgesamt sind über das Portal der Stadt, per Post und Mail bis zum 25. März 344 Anträge auf eine Härtefallregelung und damit eine vorzeitige Impfung eingegangen. 15 davon waren Höchstpriorisierungsanträge, bei den restlichen handelt es sich um Gleichstellungsanträge. Alle Oberhausener mit Höchstpriorisierungsanträgen werden nach Auskunft der Feuerwehr innerhalb weniger Tage geimpft.

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Einen Härtefall- oder Gleichstellungsantrag konnten und können Oberhausener zum Beispiel vor Organtransplantationen, vor Chemotherapien oder bei akuten Krebserkrankungen auf der Homepage der Stadt beantragen. Weitere Informationen über die Antragstellung und alle für diese Sonderregelung in Frage kommenden Erkrankungen sind auf der Internetseite der Stadt Oberhausen zu finden unter: www.oberhausen.de/corona-impfzentrum

Erst nach Ostern geht es für 79-Jährige und Vorerkrankte weiter

Nach Ostern geht es für die Über-70-Jährigen und alle anderen chronisch Kranken weiter:
Dann erhalten aber zuerst die 79-Jährigen ein Infoschreiben der Stadt, in dem sie aufgefordert werden, sich ab Osterdienstag, 6. April 2021, bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) für einen Impftermin im Oberhausener Impfzentrum anzumelden. Diese Anmeldung ist über die Internetseite www.116117.de sowie über die kostenlose Telefonnummer 0800 116 117 01 möglich.

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Ab dem 6. April 2021 können aber auch Oberhausener mit Vorerkrankungen aus der zweiten Priorisierungsgruppe sowie alle nach einem Härtefallantrag mit diesen Gleichgestellten durch die niedergelassenen Ärzte geimpft werden.

Oberhausener, deren Krankheit in den Paragrafen 3 oder 4 der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes genannt ist, brauchen jetzt aber gar nichts zu unternehmen. Sie werden von ihren Hausärzten über ihren Impftermin informiert. „Insbesondere müssen sie nicht vorab bei der Stadt oder beim Gesundheitsamt einen Antrag stellen oder ein ärztliches Attest einreichen“, heißt es auch auf der Homepage der Stadt.