Oberhausen. Tatvorwurf: schwerer Diebstahl. Zunächst war das Verfahren auf zwei Verhandlungstage angesetzt. Doch der Angeklagte (44) zeigte sich geständig.
Eine Baustelle an der Helmholtzstraße in Alt-Oberhausen wurde im Herbst 2019 in zwei Nächten hintereinander zum Ziel von Dieben. Einer der Tatbeteiligten war wegen schweren Diebstahls und weiterer Tatvorwürfe am Dienstag vor dem Schöffengericht angeklagt. Der Mann (44) aus Mülheim legte ein Geständnis ab und erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.
Die Täter hatten es damals auf hochwertige Baumaschinen abgesehen, sie brachen eine Baustellentür auf bzw. entfernten sie und stahlen unter anderem eine Bodenschleifmaschine im Wert von 13.000 Euro, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen. Vor dem Schöffengericht gab der Mülheimer zu, dass er an dem Tatgeschehen an der Helmholtzstraße in jeweils beiden Nächten beteiligt war. Er hatte damals keine Arbeitstelle, so der Mann, und sei knapp bei Kasse gewesen. Erst wenige Monate zuvor war der vorbestrafte Mülheimer aus der Haft entlassen worden, die Bewährungszeit lief noch.
Seit Längerem bemüht sich der 44-Jährige nach eigenen Angaben um eine geordnete Privatinsolvenz, Viele Details dazu kamen vor Gericht zur Sprache. Derzeit hat der Mülheimer einen festen Job als Gebäudereiniger; vor allem dieser Punkt wurde positiv vermerkt und führte letztlich dazu, dass es eine Bewährungsstrafe gab.
Knappes Urteil
Ein Urteil, das sozusagen sehr knapp ausfiel: Der Staatsanwalt forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Angeklagt war der umfassend geständige Mülheimer unter anderem auch noch wegen eines Einbruchs in Räume der Ruhrwerkstatt, wegen eines Getränkediebstahls im Parkplatzbereich am Centro, wegen des Einbruchs in ein Einfamilienhaus an der Tiroler Straße und wegen eines Diebstahls in Mülheim, wo ein E-Bike bzw. Teile davon entwendet wurden. Eine unterschiedliche Anzahl von Komplizen war offenbar mit beteiligt; diese Männer müssen sich noch in gesonderten Verfahren vor Gericht verantworten.
Der Vorsitzende Richter Marc Voosen appellierte an den Angeklagten, die Chance des festen Jobs zu nutzen, auf keinen Fall mehr straffällig zu werden und einen verlässlicheren Kontakt zu seiner Bewährungshelferin zu halten. Der Angeklagte beteuerte, diesen Rat befolgen zu wollen und künftig sein Leben in bessere Bahnen zu lenken.