Oberhausen. Um am Schulunterricht per Video teilnehmen zu können, bezuschusst das Jobcenter digitale Geräte von Schülern. Doch wer erhält wie das Geld?

Das Oberhausener Jobcenter bezuschusst ab sofort die technische Ausstattung von Schülerinnen und Schülern, damit diese am Distanzunterricht über Videokonferenzen teilnehmen können. Das betrifft Geräte wie Tablets, Laptops und sogar Drucker. Jeder Schüler bis zum 25. Lebensjahr kann diese Förderung wahrnehmen.

„Wir wollen damit verhindern, dass Kinder aus ärmeren Familien in der Schule abgehängt werden“, erklärt Pressesprecher Josef Vogt auf Anfrage dieser Redaktion. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar. „Wer sich also im Januar schon ein nötiges Gerät auf eigene Kosten angeschafft hat, kann eine Erstattung beantragen.“

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Jeder, der diese Unterstützung haben will, muss natürlich bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So qualifiziert sich nur diejenige Familie oder derjenige Schüler, der Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, bezieht. Außerdem: „Es muss eine passende Schulbescheinigung vorlegen“, erläutert Vogt. Alle Schulen seien bereits im Voraus informiert worden. „Es muss bescheinigt werden, dass der Schüler wegen der Pandemie am Distanzunterricht teilnehmen muss und dass es keine andere Möglichkeit gibt, ein Gerät für ihn bereitzustellen.“

Formlose Antragsstellung für Zuschuss vom Jobcenter

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Dies bedeutet, dass weder die Schulen, noch Fördervereine oder Privatunternehmen ein Gerät zur Verfügung stellen können. „Es sind schon einige Anträge bei uns eingegangen. Wir merken, dass der flächendeckende Bedarf noch nicht gegeben ist“, beobachtet Vogt. Daher kann bei einer vorliegenden Schulbescheinigung relativ formlos ein Antrag für den Zuschuss gestellt werden. Dies sei auch über die Hotline des Oberhausener Jobcenters möglich.

Als Orientierung nennt das Jobcenter einen Preisrahmen von rund 350 Euro Förderung. „Das ist aber keine Schallmauer, die nicht durchbrochen werden kann“, betont Vogt. Eine individuelle Begutachtung sei wichtig. „Wenn wir beispielsweise eine Familie mit drei schulpflichtigen Kindern haben, braucht natürlich nicht jedes Kind einen eigenen Drucker.“ Was für Gerätschaften sich die Schüler mit dem Geld anschaffen können, hängt von der Schule und dem eigenen Bedarf ab.

Förderung ist zeitlich nicht begrenzt

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Die Förderung ist vorerst nicht zeitlich begrenzt. „Mit Blick auf die Pandemie und der Entwicklung der Schullandschaft ist die Förderung auch eine Investition in die Zukunft“, meint der Pressesprecher. „Kein Gerät muss an Tag X wieder abgegeben werden. Die Technik steht den Schülern dann langfristig zur Verfügung.“