Oberhausen. Das Jobcenter bezahlt Schülern bis zum 25. Lebensjahr Endgeräte, wenn sie am Distanzunterricht teilnehmen müssen. Alle Voraussetzungen.
Das Jobcenter unterstützt Schülerinnen und Schüler, die wegen der Corona-Pandemie am Distanzunterricht teilnehmen müssen. In vielen Fällen wird die erforderliche Technik von den Schulen leihweise zur Verfügung gestellt. Allerdings ist eine bedarfsdeckende Ausstattung durch die Schulen nicht immer gegeben und die private Beschaffung der Geräte belastet das Haushaltsbudget enorm.
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Insbesondere in den Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen, ist die private Anschaffung geeigneter digitaler Endgeräte wie Laptops und Druckern finanziell nicht möglich. Das Jobcenter kann den Familien die erforderlichen Mittel für die Anschaffung erforderlicher Endgeräte ab dem 1. Januar als Zuschuss zur Verfügung zu stellen.
Zuschuss bis zum 25. Lebensjahr
Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Maßgeblich ist außerdem die Teilnahme am pandemiebedingten Distanzunterricht. Voraussetzung ist, dass die geltend gemachte Ausstattung mit digitalen Endgeräten für die Teilnahme am Distanzunterricht erforderlich ist und nicht anderweitig gedeckt werden kann.
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