Oberhausen. Nach vier Verhandlungstagen steht das Urteil für den Oberhausener fest, der 2018 einen Mann getötet hatte. Er bekommt lebenslang.

Mit einer Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes endete vor dem Landgericht Duisburg die Neuverhandlung gegen einen 38-jährigen Oberhausener. Im August 2018 hatte er einen 58-jährigen Mann, dem er Büroräume vermietet hatte, im Keller eines Hauses an der Uhlandstraße getötet: Er schlug ihn mit einem schweren Messingrohr nieder, schlug ihm mindestens 15 Mal mit einem Hammer auf den Kopf und trieb ihm zuletzt den Stab einer Stehlampe durch den Schädel.

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Der Ablauf der Tat, deren Auslöser offenbar ein Streit um einen Mauerdurchbruch gewesen war, den der Mieter ohne Erlaubnis des Angeklagten vorgenommen hatte, stand schon seit dem 9. September 2019 fest. Damals hatte das Landgericht den Angeklagten wegen Totschlags zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. In der Revision, die auf Betreiben der als Nebenkläger auftretenden Angehörigen des Getöteten und deren Anwälte zustande kam, hatte der Bundesgerichtshof dieses Urteil allerdings aufgehoben.

Verfahren dauerte vier Tage

Die 5. Große Strafkammer habe die Frage, ob der Angeklagte nicht doch heimtückisch getötet habe, in ihrem Urteil ohne ausreichende Begründung verneint, so die Bundesrichter 2020. Und verwies den Fall zur Neuverhandlung an die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg. Die Feststellungen zum Tatablauf blieben dabei ausdrücklich bestehen.

Am Ende eines viertägigen Verfahrens sah das Landgericht diesmal das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an: Zwar sei der Geschädigte zuerst gewalttätig geworden. Doch habe er die Auseinandersetzung offensichtlich als beendet betrachtet, als er sich abwandte, um den Keller zu verlassen. „Wer jemanden dem Rücken zudreht, rechnet wohl mit kaum mit einem ernsthaften Angriff“, so der Vorsitzende in der Urteilbegründung. Der 58-Jährige sei arglos gewesen, als der Angeklagte mit bedingtem Tötungsvorsatz von hinten mit der Metallstange zuschlug.

Laut Gericht keine schuldmindernden Faktoren erkennbar

Danach habe der 38-Jährige einen zuvor bereit gelegten Fäustel ergriffen und immer wieder auf den Kopf des wehrlosen, weil bewusstlosen Mannes eingeschlagen. „Spätestens in diesem Moment mit direkter Tötungsabsicht.“ Was natürlich erst recht auf den gnadenlosen finalen Tötungsakt zutraf. 

Schuldmindernde Faktoren vermochte das Gericht auch in der Neuverhandlung nicht zu erkennen. Und so blieb nur die Regelstrafe für Mord: lebenslange Freiheitsstrafe. Das bedeutet, dass erstmals nach 15 Jahren Haft eine Freilassung unter Bewährungsauflagen geprüft werden wird. Den Angeklagten, der in der Neuverhandlung kein Wort gesprochen hatte, schien das Urteil nicht zu überraschen. Die einzige Regung, die trotz seiner Gesichtsmaske zu erkennen war, war ein beinahe spöttisch wirkendes Verziehen der Augenbrauen.