Oberhausen. Fast 30 Jahre wirbt „Hackbarth’s“ in Oberhausen mit einem Schild, das entfernt werden soll. Inhaber: Die Stadt sei in der Krise unsolidarisch.
Der bis in den Januar verlängerte Lockdown dreht den Gastronomen in Oberhausen den Hahn zu. Manche sind verzweifelt, andere wütend. „Unserer Branche steht das Wasser bis zum Hals“, sagt Jörg Hackbarth vom gleichnamigen Restaurant im Lipperfeld. Ausgerechnet jetzt müsse er sich zu seinem Unmut mit Banalem herumschlagen. Die Stadt sei in der Krise unsolidarisch.
Jörg Hackbarth kocht seit 1992 in Oberhausen. Mehrfach wurde das „Hackbarth’s“ über die Jahre als eines der 500 besten Restaurants in Deutschland genannt. Das Verhalten der Stadt „bringt ihn auf die Palme“. Fehlende Hilfe kennzeichnen für ihn das Bauamt im Technischen Rathaus. Dabei ist der Streitfall eine Lappalie: Es geht um ein altes Werbeschild auf seinem Grundstück im Lipperfeld.
30 Jahre kein Problem: Jetzt muss die Werbung weg
Seit fast drei Jahrzehnten ist Jörg Hackbarth Pächter des Grundstücks an der Ecke Lipperfeld/Essener Straße. Weil sein Restaurant schlecht zu sehen ist, sei gut sichtbare Werbung von Anfang an bedeutend für das Geschäft gewesen. Doch unverhofft schrieb ihm das Rathaus im vergangenen Frühjahr einen Brief. Inhalt: Die wertvolle Werbetafel muss weg.
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Plötzlich soll Jörg Hackbarth die Baugenehmigung für die Werbeanlage nachweisen. Der Koch ist baff. Genehmigung? Er fragt seinen Vermieter. Der kann ihm aber nicht helfen – und die Stadt räumt sogar ein: Jörg Hackbarths Werbung wurde vor 30 Jahren genehmigt.
Was sie offenbar noch weiß: Die Werbetafel sei geändert worden und nun genehmigungspflichtig. Das ist für Jörg Hackbarth neu. Die Werbung sei uralt und vergilbt. Von Änderungen weiß er nichts. Außerdem: „Wieso soll ich einen neuen Antrag stellen, der keine Aussicht auf Erfolg hat!?“
Denkmalschutz: Altes GHH-Gelände bedarf besonderer Gutachten
Das habe ihm das Bauamt telefonisch mitgeteilt. Sein Gefühl: „Hier wird nur gemauert und ich habe keine Chance.“ Auf Nachfrage widerspricht Stadtsprecher Frank Helling dieser Ansicht: „Die Begründung wurde Herrn Hackbarth mehrfach bei telefonischen Anfragen genannt.“
Die Werbeanlage auf dem Grundstück bei Hackbarth‘s sei planungsrechtlich und aus denkmalrechtlicher Sicht unzulässig, betont die Stadt. Darüber sei der Restaurant-Chef sogar im August schriftlich informiert worden – und bis heute liege der Stadt kein neuer Antrag vor.
Für den Chef des Edel-Restaurants sei das Verhalten der Stadt unsolidarisch. Küchenkontrollen mit dem Ordnungsamt liefen stets harmonisch ab. „Es wäre einfach schön, wenn ich beim Bauamt einen Ansprechpartner hätte, der nicht mauert und mir hilft. Wo soll ich das Schild denn sonst aufstellen?“
Die Auswahl eines geeigneten Standortes sei Aufgabe des Bauherrn, spielt die Stadt den Ball zurück. Der Fachbereich könne keine neuen Standorte vorschlagen, weil jeder Platz geprüft werden müsse. Sprecher Frank Helling weiter: „Herrn Hackbarth wurde allerdings bereits telefonisch mitgeteilt, dass es sinnvoll wäre, eine Werbeanlage an der Stätte der Leistung (also am Gebäude) zu beantragen.“
Krisenmüde: Restaurant-Chef will Streit beilegen
Von den Aussagen aus dem Rathaus ist Jörg Hackbarth am Telefon überrascht. „Das hat mir niemand so gesagt! Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mein Schild längst abgerissen.“ Dem Gastwirt bleibt bis zum 8. Januar Zeit, das Werbeschild und ein anderes Banner abzunehmen. 100 Euro muss er für den Verzug zahlen.
Das Werbebanner habe er extra während der Krise in die Büsche gehängt. „Damit die Kunden uns als offen wahrnehmen, denn wir verkaufen weiter Speisen außer Haus.“ Er hofft, dass seine Krise mit der Stadtverwaltung 2021 ebenso wie die Corona-Krise endlich endet.
>>> Gut aufheben: Baugenehmigung gehört zur Geburtsurkunde <<<
Fehlende Baugenehmigungen sind oft ein Problem bei Neubauten. Ohne die Genehmigung darf kein Spatenstich erfolgen. Die Stadt verweist bei der Aufbewahrungspflicht von baulichen Akten auf die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Gemäß Paragraf 74 Absatz 5 der Bauordnung sind der Bauherr und die späteren Eigentümer verpflichtet, die Baugenehmigung einschließlich der Bauvorlagen aufzubewahren, solange die bauliche Anlage besteht. Diese Unterlagen sind auch an etwaige Rechtsnachfolger weiterzugeben.
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