Oberhausen. Nun hat Oberhausen die konkrete Höhe der Geldbuße genannt, die jemand zahlen muss, falls er gegen die Ausgangssperre verstößt.
Seit Dienstagabend gilt die nächtliche Ausgangssperre, die von der Stadt Oberhausen mit der gestrigen dreiseitigen Allgemeinverfügung für alle Bürger im Stadtgebiet verhängt wurde: Von 21 Uhr bis zum nächsten Morgen um 5 Uhr darf kein Oberhausener seine Wohnung verlassen, ohne dass er einen triftigen Grund dafür angeben kann.
Nach den rechtlichen Bestimmungen gibt es nur wenige gewichtige Gründe für den Aufenthalt außerhalb seiner Wohnung: Man darf nach draußen gehen, wenn man Tiere zu versorgen hat, beruflich arbeiten muss, an Einsätzen von Katastrophenschutz und Feuerwehr teilnimmt, medizinische Versorgung gewährleisten oder unterstützungsbedürftige Menschen betreuen muss. Ausnahmen gibt es auch für Begleiter von Sterbenden sowie für den Einkauf von Lebensmitteln.
Diese Ausgangssperre gilt ausdrücklich nicht nur für Oberhausener Einwohner, sondern auch für alle anderen Bürger, wenn sie sich im Stadtgebiet Oberhausen aufhalten.
Wer gegen diese Regeln des Ausgangsverbots verstößt, dem drohen empfindliche Geldbußen. Nach der Allgemeinverfügung der Stadt ist es möglich, eine Strafe von bis zu 500 Euro je Person zu erheben. Dieser Betrag stammt aus dem Bußgeldkatalog der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Oberhausen will diesen Rahmen nicht komplett ausschöpfen, sondern will 250 Euro als Geldbuße berechnen, wenn man sich nicht an die Ausgangssperre hält. Dieses Details hat Krisenstabsleiter Michael Jehn am späten Dienstagnachmittag erläutert.
Einschränkung der Grundrechte eines jeden Menschen
Nicht nur die Juristen der Stadt Oberhausen wissen ganz genau, dass solch ein Ausgangsverbot für Bürger erheblich in die demokratischen Grundrechte eines jeden Menschen eingreift -- das nach vorsichtiger Abwägung nur in Notsituationen verhängt werden darf. Angesichts der weiterhin aktuellen Negativrekordzahl an Neuinfektionen im gesamten Bundesland NRW in Oberhausen (am Dienstag: 341,6) sehen die Verantwortlichen der Stadt und im Land eine solche Notlage als gegeben an. Derzeit sind rund 1000 Oberhausener nachgewiesenermaßen akut infiziert und können leicht andere Menschen anstecken.
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung beschränkt zwar die Mobilität, soll aber zugleich dafür sorgen, dass essenziell notwendige Kontakte der Bevölkerung stark reduziert werden. "Durch die Anordnung werden private Treffen und Feiern im Familien- und Freundeskreis streng limitiert und zugleich private Zusammenkünfte verhindert", heißt es in der Allgemeinverfügung.
Bisherige Maßnahmen gegen die Corona-Ausbreitung nicht ausreichend
Die Juristen rechtfertigen die Einschränkungen damit, dass die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen nicht ausreichend waren. Deshalb sei die nächtliche Ausgangsbeschränkung erforderlich. "Der
damit einhergehende Grundrechtseingriff ist in Ansehung des Infektionsschutzes und der jeweiligen Interessen auch angemessen. Das Interesse des Einzelnen, sich jederzeit frei im öffentlichen Raum zu bewegen, hat gegenüber dem Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit zurückzutreten. Weniger belastende Maßnahmen, die ebenso wirksam sind, sind nicht ersichtlich."
Im Gegensatz zu einer verordneten Ausgangsbeschränkung für den hellichten Tag hält die Stadt Oberhausen nächtliche Ausgehverbote für leicht kontrollierbar -- allein schon deshalb, weil insgesamt weniger Menschen unterwegs sind und weniger Ausnahmen gemacht werden müssen.
Michael Jehn, Leiter des Krisenstabes der Stadt Oberhausen, hat bereits angekündigt, dass die Einhaltung dieser Vorschriften abends, nachts und an Wochenenden von Ordnungsamtsmitarbeitern und Polizeibeamten nachhaltig kontrolliert wird.
Nach der Allgemeinverfügung wird die Ausgangsbeschränkung an Weihnachten und zum Jahreswechsel leicht gelockert. Für die Tage 24., 25., 26. sowie 31. Dezember darf man sich von 0.00 Uhr bis 5 Uhr nicht außerhalb des eigenen Hausstandes aufhalten. Für den 1. Januar 2021 gilt das Ausgehverbot von 2 Uhr bis 5 Uhr.
Die Ausgangssperre gilt in Oberhausen erst einmal bis einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021.