Oberhausen. Mitte November hat die Stadt Oberhausen die Maskenpflicht vor Schulgebäuden eingeführt. Außer vor dem Bertha-von-Suttner-Gymnasium – bis jetzt.

Rund um die weiterführenden Schulen in Oberhausen gilt seit dem 13. November die Maskenpflicht. Das bedeutet, dass sowohl Schüler als auch andere Passanten im Umfeld der Schulgebäude während der Schulzeiten eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen. Das gilt ab sofort auch im Umfeld des Bertha-von-Suttner-Gymnasiums .

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Das Gymnasium im Bismarckviertel war kurioserweise in der ersten Verfügung nicht erwähnt worden – ob die weiterführende Schule einfach nur vergessen wurde, bleibt unklar. In dem neuen Sonderamtsblatt der Stadt Oberhausen vom 26. November, in dem die Maskenpflicht nun auch für die direkte Umgebung des „Bertha“ angeordnet wird, gibt es keine Erklärung dazu.

Mindestabstände können vor der Schule nicht eingehalten werden

Außer den Hinweis, dass das Umfeld der Schule sich nun auch als „ein Ort unter freiem Himmel“ herausgestellt habe, an dem Mindestabstände nicht einzuhalten seien – warum sich das erst jetzt herauskristallisiert haben soll, wird nicht erläutert. Die Situation rund ums „Bertha“ war auch vorher schon mit der rund um andere weiterführende Schulen vergleichbar (rund 1000 Schüler, ÖPNV-Anbindung). Für die rund 30 Grundschulen gilt bisher keine Maskenpflicht direkt vor den Schultoren.

Auf der Bismarck-, der Goethe-, der Falkenstein-, der Liebknecht- und der Lipperheidstraße rund ums „Bertha“ müssen nun also zu folgenden Zeiten Masken getragen werden: montags bis freitags von 7 bis 16.30 Uhr. Die Anordnung gilt zunächst bis einschließlich 30. November 2020, heißt es im Sonderamtsblatt.