Oberhausen. Weil er den Staat um Steuern und Sozialabgaben betrogen hat, muss ein heute 78-jähriger, ehemaliger Bauunternehmer aus Oberhausen ins Gefängnis.
Wegen Steuerhinterziehung und Verkürzung von Sozialabgaben muss ein 78-jähriger Oberhausener hinter Gitter. Das Amtsgericht Duisburg verurteilte den Mann, der bis vor zwei Jahren eine in Styrum ansässige Firma für Altbausanierung führte, zu drei Jahren Gefängnis. Zwischen 2011 und 2017 hatte er Millionen Euro an der Steuer und den Sozialkassen vorbei geführt.
Die Anklage listet allein einen Steuerschaden von rund 740.000 Euro auf. Insbesondere Umsatz- und Lohnsteuer verkürzte der Angeklagte, der für einen erheblichen Teil seiner Aufträge jene, die die Arbeiten am Ende ausführten, schwarz bezahlt haben soll. Noch deutlich erheblicher soll der Schaden für die Sozialkassen gewesen sein: Rechnet man Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen, soll der Diplom-Ingenieur Krankenkassen, Renten- und Arbeitslosenversicherung im siebenjährigen Tatzeitraum um fast dreieinhalb Millionen Euro geprellt haben.
Mandant lebt in bescheidenen Verhältnissen
„So wie das eben vorgelesen worden ist, müsste ich ja Millionär sein“, meinte der alte Herr treuherzig. Sein Verteidiger griff schnell ein: „Mein Mandant lebt in sehr bescheidenen Verhältnissen. Er und seine Frau haben zusammen 1300 Euro Rente.“ Aus Not habe die Ehefrau (76) vor zwei Jahren einen kleinen Laden aufgemacht, in dem sich der einstige Firmenchef 500 Euro dazu verdienen darf. Seine alte Firma hat er vor zwei Jahren abgemeldet.
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Der Anwalt wusste zu berichten, dass sein Mandant ein eigenwilliges Geschäftsmodell entwickelt habe: „Wenn er beispielsweise einen Auftrag über 10.000 Euro annahm, hat er zehn Prozent für sich selbst behalten. Dann hat er die Aufträge weitergegeben – einschließlich der restlichen 90 Prozent. Angegeben hat er immer nur seine zehn Prozent. Und er ging davon aus, dass die Subunternehmer ihrer Abgabenpflicht selbst nachkommen würden.“
Zur schau gestellte Naivität
Zu dieser zur Schau gestellten Naivität wollte allerdings nicht recht passen, dass der Angeklagte mehrere Konten unterhielt. Und er soll peinlich genau darauf geachtet haben, die Schwarzarbeiten nicht über das Firmenkonto laufen zu lassen. Der Verteidiger, der im Ergebnis eine Bewährungsstrafe für seinen bislang unbescholtenen Mandanten beantragte, versuchte die Sache noch dadurch zu retten, dass er von einer Verständigung des Angeklagten mit den Finanzbehörden und den Sozialkassen berichtete. 70 Prozent der Schadenssumme seien inzwischen als Betriebsausgaben anerkannt worden.
Doch auch mit dieser Rechnung kam das Schöffengericht noch auf einen Schaden von weit über einer Million Euro. Da konnte den Angeklagten auch der Umstand, dass er inzwischen gesundheitlich stark angeschlagen ist, nicht vor einer Gefängnisstrafe bewahren. Vielleicht bewahrt ihn sein Gesundheitszustand aber davor, die Strafe überhaupt jemals antreten zu müssen. Zuerst wird sich voraussichtlich aber erst einmal die Berufungsinstanz mit dem Fall befassen müssen.