Oberhausen. NRW-Verfassungsrichter entschieden Ende 2019 für die OB-Stichwahl. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte sie eigentlich abschaffen wollen.
Gerade erst gewählt – und nun schon wieder: Am Sonntag, 27. September, haben die Oberhausener Wählerinnen und Wähler die Entscheidung zu treffen, ob Daniel Schranz (CDU) oder Thorsten Berg (SPD) Oberbürgermeister wird.
Beide haben im ersten Wahlgang am 13. September nicht die absolute Mehrheit der Stimmen, also mehr als 50 Prozent, erreicht. Dass es nun zur mit Spannung erwarteten Stichwahl kommt, war in jüngster Zeit im Land NRW keineswegs politisch unumstritten.
2019 erreichte dieser Streit seinen Höhepunkt: Ende vorigen Jahres entschied der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster mit knapper Richtermehrheit, dass die Stichwahl bleibt. Die in NRW regierende Koalition aus CDU und FDP hatte sie zuvor mit ihrer Mehrheit im Landtag abgeschafft. Die Richter in Münster kippten diese Entscheidung und sahen demokratische Grundsätze verletzt. Der Richterspruch aus Münster gilt bis heute als schwere politische Niederlage von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU).
Politische Legitimation könnte fehlen
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Ohne Stichwahl könnten Kandidaten gegebenenfalls schon mit Stimmenanteilen von zum Beispiel um die 20 Prozent zum Oberbürgermeister gewählt werden, wenn es im ersten Wahlgang entsprechend viele Kandidaten gibt, die sich ums Amt bewerben und entsprechend Stimmen erhalten. Einem gleich im ersten Wahlgang mit relativer Mehrheit gewählten Oberbürgermeister könnte dann die nötige politische Legitimation fehlen, so die Einschätzung der Richter in Münster auch mit Blick auf die zunehmende Parteienvielfalt. Deshalb sei ein zweiter Wahlgang, eine Stichwahl also, weiterhin sinnvoll und verfassungsrechtlich geboten.
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Schnell war nach der zuvor von der Landesregierung getroffenen Entscheidung der Verdacht laut geworden, CDU und FDP im Land NRW handelten aus politischem Eigeninteresse. Ein Wegfall der Stichwahl könne nämlich die Erfolgschancen gerade der CDU-Kandidaten in wichtigen NRW-Großstädten erhöhen, hieß es. So werde etwa rot-grünen Sympathisanten die Gelegenheit genommen, sich in einer Stichwahl zu einem gemeinsamen politischen Lager zu verbünden, um etwa einen SPD-Bewerber gegen einen CDU-Kandidaten zu unterstützen.
Absolute Mehrheit im ersten Wahlgang schwierig zu erreichen
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Mit Blick auf Oberhausen hat die Legitimations-Argumentation der Verfassungsrichter Einiges für sich: Sieben Kandidaten stellten sich am 13. September zur Wahl. Vor diesem Hintergrund war es auch für Amtsinhaber Daniel Schranz äußerst schwierig, eine absolute Mehrheit gleich im ersten Wahlgang zu erreichen. Diese absolute Mehrheit hatte Schranz im Jahr 2015 gegen Apostolos Tsalastras (SPD) gleich im ersten Wahlgang erreicht, was ihm in den darauf folgenden Jahren in seiner Rolle als Stadtspitze deutlich stärkte. Die Stichwahl gibt Schranz oder im Falle des Wahlerfolges auch Konkurrent Thorsten Berg (SPD) nun die Gelegenheit, mit einer absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen in die neue Wahlperiode zu starten. Diese klare Legitimation durch den Wählerwillen verleiht Gestaltungsmacht, gerade auch im politischen Zusammenspiel mit dem Stadtrat.
Beide verfehlten absolute Mehrheit
Bei der Wahl am 13. September erhielt Amtsinhaber Daniel Schranz (CDU) 45,47 Prozent der Stimmen; auf seinen Herausforderer Thorsten Berg (SPD) entfielen 29,71 Prozent.
Keiner der beiden erreichte damit die absolute Mehrheit. Insgesamt traten sieben Kandidaten zur Oberbürgermeisterwahl in Oberhausen an.
Oberhausen blickt jetzt gespannt auf den 27. September. CDU und SPD wollen nochmals richtig Wahlkampf für ihre jeweiligen Kandidaten machen. Die Kommunalwahl geht in die zweite Runde.
Alle Informationen rund um die OB-Stichwahl in Oberhausen finden Sie hier.