Oberhausen. Was müssen Eltern beachten, deren Kinder die Schule beenden? Wird auch weiterhin Kindergeld gezahlt? Die Familienkasse gibt Antworten.
Das Kind hat den Schulabschluss in der Tasche. Doch was nun? Bekommen die Eltern weiter Kindergeld? Was ist, wenn der Nachwuchs eine Ausbildung oder ein Studium beginnt? Muss sich das Kind arbeitslos melden? Die Oberhausener Familienkasse der Arbeitsagentur gibt Antworten:
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Grundsätzlich erhalten Eltern für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Doch in vielen Fällen kann auch danach noch ein Anspruch auf den Zuschuss bestehen: Wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert beispielsweise. Wenn es den Bundesfreiwilligendienst oder ähnliche anerkannte Dienste leistet, auch im Ausland.
Kindergeld in der Übergangszeit
Auch wenn es nach dem letzten Schultag nicht nahtlos weitergeht: Kindergeld wird für die Dauer von höchstens vier Monaten, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten liegen, weiterhin gewährt. Dauert die Pause unverschuldet länger, müssen Antragsteller dies nachweisen – und erhalten dann ebenfalls weiterhin Kindergeld. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich.
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Wichtig sei immer immer, so die Familienkasse, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Dann können die Zahlungen aufrechterhalten werden. Alle Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke sind im Internet auf familienkasse.de verfügbar. Informationen gibt es von Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, auch unter 0800-45 55 530.