Der Bund will Familien mit dem Corona-Bonus beim Kindergeld besonders stärken. Alleinerziehende aus NRW klagen: Ihre Kinder würden benachteiligt.

Der von der Bundesregierung verabschiedete Kindergeldbonus sorgt bei Alleinziehenden in NRW für erheblichen Ärger: Sie beklagen, dass der Bonus mit dem Kindesunterhalt so verrechnet werden soll, dass das Unterhalt zahlende Elternteil unterm Strich die Hälfte erhält. Die Kinder von Alleinerziehenden erhielten damit statt 300 Euro nur 150 Euro Kinderbonus. „Der Kinderbonus kommt damit nicht in der vollen Höhe bei den Eltern an, die in den vergangenen Wochen die Hauptlast getragen haben“, kritisiert eine Sprecherin des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) NRW. „Er kommt damit auch nicht bei den Trennungskindern an und hat seinen Namen nicht verdient.“

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Das Kindergeld trage als Teil des steuerlichen Familienleistungsausgleichs dazu bei, das Existenzminimum von Kindern nicht zu besteuern. Deshalb sei es bei getrennten Eltern folgerichtig, das Kindergeld zur Hälfte mit dem Kindesunterhalt zu verrechnen. Der Bonus habe aber einen anderen Zweck: Er soll Belastungen auffangen und so die Konjunktur ankurbeln.

„Uns haben viele Nachrichten von alleinerziehenden Müttern erhalten, die sich zu Recht über die große Ungerechtigkeit aufregen“, so die Verbandssprecherin. „Denn der unterhaltspflichtige Vater hat sich in vielen Fällen gar nicht oder nur sporadisch um die Betreuung des Kindes gekümmert, darf aber 150 Euro einbehalten bzw. weniger Unterhalt zahlen.“

Alleinerziehende, die vom Staat Unterhaltsvorschuss erhalten, bekommen den vollen Kinderbonus. Der Bonus wird auch nicht auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet.