Oberhausen. Direktor Happe und sein Team halten den juristischen Grundbetrieb aufrecht und setzen auf Home Office und möglichst geringe persönliche Präsenz.
Der Direktor des Amtsgerichts Oberhausen, Christian Happe, hofft darauf, dass sich der juristische Betrieb im Amtsgericht am Friedensplatz in den nächsten Wochen weitgehend normalisiert. Das Team am Amtsgericht hat seit Mitte März – durch Corona bedingt – eine Ausnahmesituation zu bewältigen, wie sie keiner der Juristinnen und Juristen im Berufsleben schon einmal erlebt hat.
„Wir haben die Türen des Amtsgerichts am Friedensplatz nicht komplett zugemacht, sondern versucht, alles zwingend Notwendige zu bearbeiten und zu verhandeln“, sagt Christian Happe. Das Amtsgericht verfügt über rund 20 Richterstellen und wickelt jährlich mehrere tausend Verfahren ab, wobei es neben dem Strafrecht auch um Zivil-, Familien-, Betreuungsrecht, um Nachlass-Angelegenheiten und Zwangsvollstreckungen geht.
Viele dieser Vorgänge sind an Fristen und feste Regularien gebunden, etwa wenn es um schnelle richterliche Beschlüsse zu Abschiebehaft, vorläufigen Festnahmen sowie Unterbringung und Fixierung in der Psychiatrie geht. Hier gab es auch während des landesweiten Corona-Stillstands einen richterlichen Grundbetrieb, der unaufschiebbare Entscheidungen gewährleistete. Rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze seien also gewahrt worden, unterstreicht der Amtsgerichts-Direktor. Beispielsweise wurde ein Angeklagter, der in Untersuchungshaft saß, in einem Verfahren vor dem Schöffengericht wegen gemeinschaftlichen Betruges und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Verfahren, die eher zeitlichen Spielraum lassen und nicht zwingend zu verhandeln waren, seien dagegen verlegt worden und werden jetzt neu terminiert.
Home Office als ein geeignetes Mittel
Flexibilität ist am Amtsgericht angesagt, um die juristischen Belange mit den Notwendigkeiten des Infektionsschutzes in Einklang zu bringen. „Wo es möglich ist, setzen wir auf Home Office“, sagt Christian Happe. Zudem appelliere man an alle Menschen, die mit dem Gericht zu tun haben, an Verfahrensbeteiligte, Staatsanwälte und Anwälte, nur dann das Gerichtsgebäude persönlich aufzusuchen, wenn es wirklich unumgänglich ist. Anträge etwa können dem Gericht auch zugesendet werden und müssen nicht in jedem Fall persönlich in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts abgegeben werden.
Trennscheiben auch im Amtsgericht
Das Amtsgericht hat in Vorbereitung eines Normalbetriebs bereits angefangen, Sitzungssäle, Geschäftsstellen und die Wachtmeisterei so einzurichten und auszustatten, dass Abstandsgebote möglichst eingehalten werden können.
Wo dies nicht möglich ist, sind bereits an einigen Stellen Plexiglas-Trennscheiben installiert worden. Dies wird in den nächsten Wochen noch weiter ausgebaut.
Vorsicht war und ist das oberste Gebot mit Blick auf Infektionsschutz und Gesundheit: So gingen Amtsgericht-Beschäftigte, die zu Beginn des Shutdowns in Österreich im Ski-Urlaub waren, freiwillig in eine zweiwöchige häusliche Quarantäne, um jedes Ansteckungsrisiko auszuschließen, wie Direktor Christian Happe berichtet. Diese Umsicht zeigt Erfolg: Bislang hat es am Amtsgericht Oberhausen keinen Fall einer Corona-Infektion bzw. -Erkrankung gegeben.
Aus der Landeshauptstadt mehren sich unterdessen die Signale an die Justiz in NRW, dass der reguläre Sitzungsbetrieb wieder verstärkt aufgenommen werden soll. Justizminister Peter Biesenbach (CDU) unterstreicht dabei allerdings ein wichtiges Detail für den Umgang miteinander im Sitzungssaal: Der Mindestabstand von 1,5 Metern sei auf jeden Fall zu wahren.