Oberhausen. Die Wirtschaft leidet unter der Verbreitung des Coronavirus', Oberhausener Betriebe fürchten um ihre Existenz. Hier gibt es Rat und Hilfe.
Die Coronakrise trifft die Wirtschaft mit voller Wucht. Umsätze brechen ein, Aufträge gehen verloren, Betriebe in Oberhausen bangen um ihre Existenz. Bund und Länder haben einen milliardenschweren Rettungsschirm beschlossen. Doch welche Hilfen gibt es genau und wie kann ich sie beantragen?
Erweiterungen bei den Bürgschaftsbanken: Bürgschaftsbanken sind staatlich unterstützte Banken, die Unternehmen und Freiberufler unterstützen, indem sie Bürgschaften gewähren, die wiederum bei anderen Kreditinstituten als Sicherheit dienen. Für Oberhausen zuständig ist die Bürgschaftsbank NRW mit Sitz in Neuss, Ansprechpartner ist aber die jeweilige Hausbank des Betroffenen. Der Bund hat die Rahmenbedingungen für die Bürgschaftsbanken gelockert.
Bürgschaften für Kredite
Die Obergrenze für Bürgschaften wurde von 1,25 auf nun 2,5 Millionen Euro angehoben. Die Bank übernimmt ab sofort ein höheres Risiko, Entscheidungen über Bürgschaften sollen im Eilverfahren fallen, das Land NRW verspricht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Davon profitieren alle kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Freien Berufe wie etwa Ärzte, Hebammen, Psychologen, Steuerberater oder Physiotherapeuten. Nähere Infos zur Express-Bürgschaft: www.bb-nrw.de
Entschädigung bei Quarantäne
Entschädigungen für Quarantäne: Sollte wegen des Coronavirus' Quarantäne ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen. Nähere Infos: www.lvr.de
Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen - bis zu maximal 75.000 Euro. Dieses Angebot richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen wie Gründer aus der Arbeitslosigkeit heraus. Kontakt: Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft, www.kbg-nrw.de
Günstige Kredite
Kredite der KfW und der NRW-Bank: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die NRW-Bank gewähren Unternehmen, die wegen der Coronakrise in Not geraten sind, besondere Kredite. Für Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt sind, eignet sich beispielsweise der KfW-Gründerkredit mit einem Höchstbetrag von 30.000 Euro und einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren.
Der Gründungskredit der NRW-Bank umfasst einen Mindestbetrag von 25.000 Euro bei einer Laufzeit von fünf Jahren. Der Antrag erfolgt jeweils über die Hausbank, Service-Hotline der NRW-Bank: 0211-917414800.
Für Unternehmen, die bereits älter als fünf Jahre sind, gibt es ebenfalls Kredite in unterschiedlicher Höhe, bei der KfW etwa den Unternehmerkredit mit Laufzeiten je nach Kredithöhe von zwei oder fünf Jahren, die NRW-Bank bietet einen Mittelstandskredit an. Mindestbetrag auch hier: 25.000 Euro, Laufzeit: fünf Jahre.
Für diese Woche kündigt das Land zudem einen neu aufgelegten Universalkredit an, mit einer Laufzeit zwischen drei und zehn Jahren. Dieser Kredit soll allen Betroffenen gleichermaßen zugänglich sein.
Corona zwingt zu Kurzarbeit
Kurzarbeit: Erleiden Firmen auf Grund des Coronavirus einen vorübergehenden Auslastungsrückgang in dessen Folge die Arbeitszeit reduziert werden muss, können sie bei der Agentur für Arbeit grundsätzlich Kurzarbeit beantragt werden. Im Vorfeld muss die rechtliche Grundlage im Unternehmen geprüft werden, ob Kurzarbeit durch Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag angeordnet werden kann. Durch Kurzarbeit sollen betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden. Infos für Arbeitgeber: 0800-4555520
Weitere Links:
Wirtschaftsministerium NRW: www.wirtschaft.nrw
IHK Ruhr: www.essen.ihk24.de
Handwerkskammer Düsseldorf: www.hwk-duesseldorf.de
Unternehmerverband: www.unternehmerverband.org
NRW.BANK: www.nrwbank.de