Oberhausen. Das Amtsgericht hat einen 58-jährigen Oberhausener verurteilt, nachdem ein Streit mit seiner Ex-Freundin außer Kontrolle geraten war.

Das Amtsgericht Oberhausen verurteilte einen 58-Jährigen wegen eines minderschweren Falls von versuchtem Raub sowie einfacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe. Ein Streit des Oberhauseners mit seiner Ex-Freundin war wegen einer Kette außer Kontrolle geraten.

Zwischen 15 und 30 Euro kostete der Liebesbeweis in Form einer Herzhälfte, den der Verurteilte seiner damaligen Freundin schenkte – verbunden mit der Vereinbarung, das Stück bei einer Trennung zurückzugeben. Es kam tatsächlich zur Trennung, aber über die Rückgabe geriet das Ex-Paar am 31. Mai 2018 in einen folgenschweren Streit.

Versuchter Raub, Handgemenge und Schnittverletzungen

Die verbale Auseinandersetzung wurde körperlich, wie der Oberhausener vor Gericht zugab: Er versuchte der Frau die Kette vom Hals zu reißen, im Handgemenge zerbrachen Tassen und eine Schüssel – an denen sich die Ex-Freundin Schnittverletzungen zuzog. Der 58-Jährige verließ daraufhin die Wohnung.

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Die Tatsachen, dass mit der Geschädigten eine Vereinbarung bestand und der Verurteilte bislang nicht aktenkundig geworden war, veranlassten Richter Marc Voosen dazu, den versuchten Raub als minderschweren Fall einzustufen – sonst hätte dem Oberhausener eine Freiheitsstrafe gedroht. Nach kurzer Beratung setzte Voosen das Strafmaß auf 90 Tagessätze à 40 Euro fest, außerdem muss der 58-Jährige die Prozesskosten bezahlen.

Verteidigung verzichtet auf Einspruch

Das Urteil ist rechtskräftig, denn der Oberhausener und seine Verteidigerin Martina Große-Lamka verzichteten auf Einspruch. Der 58-Jährige wolle mit dem Ganzen abschließen, betonte die Anwältin. Wohl auch, weil der Streit für den Verurteilten mit kaputten Autoscheiben und einem Krankenhausbesuch ein böses Nachspiel hatte.

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