Oberhausen. Oberhausenerin Sabrina Schuster leidet an Krampfanfällen. Sie benötigt einen Assistenzhund. Doch die Krankenkasse lehnt die Kostenübernahme ab.

Kurz vor Weihnachten berichteten wir über das Schicksal von Sabrina Schuster. Die 31-Jährige leidet an dissoziativen psychogenen Anfällen (durch äußere Reize ausgelöste Ohnmachtsanfälle). Die Oberhausenerin benötigt einen Assistenzhund, doch den kann sie sich nicht leisten. Dabei soll der Hund vor allem ihre achtjährige Tochter entlasten. Der frühere Rentenberater Klaus Konradowski jedoch sieht die Krankenkasse der jungen Frau in der Pflicht.

„Es existieren etliche Urteile der Sozialgerichtsbarkeit, die den Anspruch gegenüber der zuständigen Krankenkasse bejahen“, sagt Konradowski. Zwar bezögen sich diese Urteile in der Regel auf Blindenführhunde. „Die aber sind auch Assistenzhunde.“ Seiner Meinung nach seien die Gründe, die für die Kostenübernahme der Ausbildung eines Blindenhundes sprechen, ohne weiteres auf einen Assistenzhund, wie ihn Sabrina Schuster benötigt, zu übernehmen. „Denn gemäß dem Sozialgesetzbuch haben Versicherte unter anderem Anspruch auf andere Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, auch um eine Behinderung auszugleichen.“ Die Knappschaft, bei der Sabrina Schuster versichert ist, schätzt die Sachlage allerdings ganz anders ein. Sie hatte einen entsprechenden Antrag von Sabrina Schuster bereits vor zwei Jahren abgelehnt.

Die Knappschaft lehnt die Kostenübernahme ab

Sandra Piehl von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See räumt zwar ein, dass es bei Blindenführhunden tatsächlich einen Anspruch auf Kostenerstattung gebe. „Für Assistenzhunde, die andere Funktionen übernehmen, zum Beispiel Diabeteswarnhunde oder Epilepsiehunde, besteht aber keine Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).“

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Nur Blindenführhunde seien im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistet. „Während dort Qualitätsstandards sowie die Indikationsstellung für blinde und hochgradig sehbehinderte Personen definiert sind, kann aufgrund der fehlenden Anerkennung von Assistenzhunden als notwendige Hilfsmittel für die Befriedigung von Grundbedürfnissen kein gesetzlicher Leistungsanspruch hergeleitet werden“, führt Piehl aus. Eine Kostenübernahme für entsprechende Anträge scheide daher aus.

Sabrina Schuster (31) hält einen Prospekt vom WZ Hundezentrum in der Hand. Die Mutter einer achtjährigen Tochter leidet an Ohnmachtsanfällen und benötigt einen Assistenzhund, doch den kann sie sich nicht leisten.
Sabrina Schuster (31) hält einen Prospekt vom WZ Hundezentrum in der Hand. Die Mutter einer achtjährigen Tochter leidet an Ohnmachtsanfällen und benötigt einen Assistenzhund, doch den kann sie sich nicht leisten. © FUNKE Foto Services | Christoph Wojtyczka

Rat bei einer Rechtsanwältin gesucht

Sabrina Schuster hatte zuletzt sogar Rat bei der Oberhausener Rechtsanwältin Dagmar Vogel gesucht. „Doch ich musste ihr leider mitteilen, dass unsere Aussichten im Falle einer Klage vor dem Sozialgericht nur gering wären“, bedauert Vogel. Denn die Kostenübernahme für Assistenz- und Begleithunde sei rechtlich nicht abschließend geregelt.“ Dazu käme die jahrelange Verfahrensdauer. „Dabei ist es so wichtig, dass nicht nur Sabrina Schuster so schnell wie möglich geholfen wird, sondern vor allem auch ihrer achtjährigen Tochter, die zurzeit viel Verantwortung für ihre Mutter trägt“, meint die Sozialrechtsexpertin.

Kontakt zum Hundezentrum

Wer Sabrina Schuster unterstützen möchte, findet das genaue Spendenkonto auf der Homepage wzhundezentrum.de. Überwiesen wird auf das Konto des Servicehundzentrum e. V. bei der Ostsee-Sparkasse Rostock.

Die Stichworte „Assistenzhund Sabrina Schuster“ nicht vergessen! Auch eine persönliche Kontaktaufnahme zu Hundetrainer Ulrich Zander ist möglich über die Handy-Nummer 0173/2402112 oder per Mail: info@wzhundezentrum.de

Sabrina Schuster erhält die volle Erwerbsminderungsrente und wird von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Die alleinerziehende Mutter wird nie wieder einer Arbeit nachgehen können, sie benötigt Hilfe bei allen täglichen Arbeiten. Bei Aufregung, Stress, Reizüberflutung legt sie ihr Gehirn lahm: Sie fällt in Ohnmacht, manchmal 20-mal am Tag. Oft genug ist es ihre kleine Tochter, die bei diesen Anfällen auf ihre Mutter aufpasst und Helfer über die seltene Erkrankung aufklärt.

Tochter entlasten

Um ihre Tochter zu entlasten, setzt Sabrina Schuster auf die Anschaffung eines speziell ausgebildeten Assistenzhundes. „Der könnte mich bei Busfahrten oder Einkäufen begleiten und eine Infobox bei sich führen, damit ich nach einem meiner Anfälle nicht wieder im Krankenhaus aufwache.“ Denn das sei gar nicht nötig. Sie komme von alleine wieder zu sich, meist schon nach wenigen Minuten. Doch die Ausbildung eines solchen Tieres ist teuer, kostet über 20.000 Euro.

Die Oberhausenerin hat bereits Kontakt zum WZ Hundezentrum aufgenommen, das die professionelle Ausbildung für Assistenzhunde übernimmt. Das Hundezentrum hat ihr angeboten, über das Spendenkonto auf seiner Homepage auch Spenden für sie zu sammeln. „Immerhin rund 2000 Euro sind bislang schon zusammengekommen“, freut sie sich.