Oberhausen. Doppelt so hohe Kosten, jahrelang keine Information durch die Stadt – der Ärger über die Kostenexplosion der neuen Straße Landwehr hält an.

Wenn nicht alles täuscht, dann ist dieses Thema für die Oberhausener Stadtspitze besonders unangenehm und zeigt beispielhaft dem ganzen Land, wie ungerecht, unkalkulierbar und unvorhersehbar für die Hauseigentümer die Berechnung der Straßenausbaubeiträge in der Wirklichkeit ist. Und das ausgerechnet in der Woche, in der der Landtag mit knapper Mehrheit der Regierungskoalition CDU und FDP (100 Stimmen) gegen die Stimmen von SPD, Grünen und AfD (98) eine ab Januar 2020 geltende Reform des Kommunalabgabengesetzes beschlossen hat, die die Straßenausbaubeiträge künftig zwar abmildert, aber nicht komplett abschafft, wie es die Opposition wollte.

Die Oberhausener Beigeordnete Sabine Lauxen ist die zuständige Dezernentin für die Renovierung der Landwehr vor fünf Jahren.
Die Oberhausener Beigeordnete Sabine Lauxen ist die zuständige Dezernentin für die Renovierung der Landwehr vor fünf Jahren. © FUNKE Foto Services | Olaf Fuhrmann

Seit Wochen regen sich in Oberhausen die Anwohner der vor fünf Jahren aufwändig verschönerten Straße „Landwehr“ in Styrum über drei maßgebliche Faktoren auf: Sie müssen doppelt so hohe Beiträge an die Stadt zahlen wie noch 2014 angekündigt, sie wurden über all die Jahre bis November 2019 nicht über diese Kostenexplosion von der Stadt informiert und sie sollen die Beiträge innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Gebührenbescheide am Nikolaustag bezahlen. So trudeln täglich neue Leserbriefe, Mails und Anrufe zum Thema in die Redaktion; mittlerweile kümmern sich auch Fernsehsender um den Fall.

Denn die Zusatzbelastung ist ganz schön happig: Statt 3000 Euro muss Eigentümer Dirk Helmes über 6000 Euro zahlen, Jörg Krauskopf ist für sein neun Meter breites Grundstück mit 5600 Euro (statt 2400 Euro) dabei, ein anderer mit einem längeren Areal 48.000 Euro; die Pfarrei Herz Jesu soll für ihren Friedhof 150.000 Euro überweisen statt wie kalkuliert 60.000 Euro. Begründung der Stadt: Die Bauarbeiten hätten sich in der Bauzeit so sehr verteuert.

Oberhausener Dezernentin reagiert verständnisvoll

Die zuständige Dezernentin Sabine Lauxen reagiert auf den Unmut der Hauseigentümer verständnisvoll und ein wenig zerknirscht: „Ich kann den Ärger der Hauseigentümer gut nachvollziehen.“ Allerdings ist es ihr rechtlich nicht möglich, Rabatte auf die Gebührenrechnung zu geben. Sie hat aber noch einmal den Sachverhalt geprüft.

Die Straße Landwehr in Oberhausen-Styrum hat eine neue Asphaltschicht und neue Parkbuchten.
Die Straße Landwehr in Oberhausen-Styrum hat eine neue Asphaltschicht und neue Parkbuchten. © FUNKE Foto Services | Gerd Wallhorn

So ist die Baukostenexplosion der neu asphaltierten Straße mit neuen Parkplätzen und Straßenlaternen nach ihren Angaben nicht auf eine nachträglich veränderte teurere Planung zurückzuführen, sondern allein durch die gestiegenen Baupreise: 2013 lag die Kostenschätzung für die Landwehr bei zwei Millionen Euro, Mitte 2014 bei 2,4 Millionen Euro und bei der Endabrechnung beliefen sich die Kosten auf 2,9 Millionen Euro. Das ist zwar ein Plus von rund 50 Prozent, aber nicht von 100 Prozent. Lauxen vermutet, dass bei der ursprünglichen Kalkulation einem früheren Stadtmitarbeiter ein Fehler unterlaufen ist, als er den Bürgern acht Euro je Quadratmeter Fläche verkündete. Dies sei viel zu günstig gewesen: Am Ende wurden es über 16 Euro.

Längere Ratenzahlung nach geändertem NRW-Gesetz möglich

Die Dezernentin gibt zu, dass die Stadt die Anwohner in diesem Fall viel frühzeitiger hätte direkt informieren sollen – und gelobt Besserung für die Zukunft. „Eine solche Information war bisher nicht üblich, zumal Kostensteigerungen bei Straßenbauten in den Ratsausschüssen öffentlich behandelt werden. Wir werden künftig, wenn sich Maßnahmen deutlich verteuern, die Betroffenen aber darüber informieren.“

Hoffnung macht Lauxen den Zahlungspflichtigen, ihre Bescheide über einen längeren Zeitraum begleichen zu können. Die in dieser Woche beschlossene Reform des Kommunalabgabengesetzes erlaubt ab 1. Januar 2020 auch in Altfällen: Die Stadt kann die Zahlung über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren strecken (vorher nur zwei Jahre) und muss dafür nur ein bis zwei Prozent Zinsen (über den Basiszinssatz; heute 0 Prozent) berechnen als wie bisher stolze sechs Prozent. „Wir haben jetzt auch viel mehr Möglichkeiten, individuelle Härten zu berücksichtigen“, sagt Lauxen.