Oberhausen. Am Arbeitsplatz, in der Familie, im Freundeskreis: Frauen erfahren sexuelle Gewalt überwiegend im nahen Umfeld. Wie sie darauf reagieren sollten.
Der Kollege, der am Arbeitsplatz die Finger nicht bei sich behalten kann und im Vorbeigehen an den Po fasst. Der langjährige Bekannte, der bei einer Fete im Freundeskreis im unbeobachteten Moment zudringlich wird. Ein Verwandter, der eine Nichte vergewaltigt, der Partner, der Grenzen überschreitet und ein „Nein“ nicht akzeptiert.
Frauen kämpfen mit Schuld und Scham
Frauen, denen sexuelle Gewalt in einem vertrauten Bereich und durch ihnen bekannte Personen widerfährt, haben nicht nur mit der Tat als solcher zu kämpfen, sondern auch mit ihrer eigenen Scham und den ungläubigen Reaktionen, wenn sie sich am Arbeitsplatz oder in der Familie offenbaren: „Das kann ich mir nicht vorstellen, dass XY Dir das angetan hat.“ Schlimmer noch: „Hast Du das nicht provoziert mit deinem Verhalten...?“
Bei sexueller Gewalt „gibt es viele Mythen um die Mitschuld der Opfer“, sagt Katharina Runkler, Mitarbeiterin der Frauenberatungsstelle Oberhausen. Die Einrichtung ist eine Anlaufstelle für Frauen, die von Über- und Angriffen betroffen sind. Die Beraterin weiß um die Scham der Frauen, um die Selbstvorwürfe („Ich habe mich nicht genug geschützt, zu viel getrunken, war zu freizügig, war betrunken...“). Das ist alles irrelevant, macht die 37-Jährige deutlich, die Frauen treffe keine Schuld. „Jede kann Opfer werden unabhängig vom Lebensstil, vom Verhalten, von der Kleidung. Der Täter ist der Übergriffige.“ Deshalb sei es so wichtig, sich Hilfe zu holen, alleine damit fertig zu werden, sei schwierig.
Jede siebte Frau gefährdet
Jede siebte Frau sei gefährdet, im strafrechtlichen Sinne sexuelle Gewalt zu erleben, rund 80 Prozent der Täter kämen dabei aus dem nahen Umfeld, zitieren Katharina Runkler und ihre Kollegin Cornelia Weimer einschlägige Studien. Ganz im Gegensatz zur Wahrnehmung in der Öffentlichkeit, die auch durch die Medien geprägt sei: In den Nachrichten gehe es häufig um die Vergewaltigung durch einen Fremdtäter, davor hätten Frauen häufig viel mehr Angst. Was aber eben nicht der tatsächlichen Bedrohung entspreche.
Aber wo fängt alltägliche sexuelle Gewalt oder Belästigung an? „Jede Handlung, bei der Sexualität als Machtinstrument benutzt wird, wenn Grenzen überschritten werden, fällt darunter“, sagt Katharina Runkler. Wann ist eine Grenze überschritten? Wenn die Berührung, wenn anzügliche Bemerkungen oder Witze nicht erwünscht sind von einem von beiden. „Immer dann, wenn ich merke: ‘Irgendetwas stimmt hier nicht’.“ Sie rät Frauen, Warnzeichen ernst zu nehmen, aber vor allem, sich selbst ernst zu nehmen mit den jeweils eigenen Grenzen. Wenn’s passiert ist: Bloß nicht schweigen und runterschlucken.
Angebot der Beratungsstelle
Ob Nötigung, Belästigung, Vergewaltigung oder zurückliegender Missbrauch, die Frauenberatungsstelle Oberhausen informiert und berät Frauen dazu genauso wie zu sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz, im Internet oder im Zusammenspiel mit K.O.-Tropfen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich. Sowohl betroffene Frauen als auch Angehörige oder Freundinnen können sich melden.
Kontakt: Frauenberatungsstelle Oberhausen, Helmholtzstraße 48, Mail: info@fbst-ob.de; 0208-209707. Telefonsprechstunden montags von 09 bis 12 Uhr, mittwochs von 14 bis 17 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 Uhr sowie freitags von 13 bis 15 Uhr. Während dieser Zeiten können Termine vereinbart werden, es gibt aber auch eine telefonische Beratung. Die Wartezeiten sind nach Angaben der Mitarbeiterinnen nicht lang, im Krisenfall sei ein Termin meist noch am selben Tag möglich.
Nicht gegen Männer
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Verunsicherten Männern, die im Angesicht solcher Aussagen und im Zuge der „Me too“-Bewegung klagen, mann wisse jetzt gar nicht mehr, was noch erlaubt sei und Flirten allgemein beerdigt sehen, halten Cornelia Weimer und Katharina Runkler entgegen: „Es geht nicht gegen Männer an sich oder diesen allgemein etwas zu unterstellen.“ Es gehe um Spielregeln des Zusammenlebens, um Respekt, Wertschätzung und das jeweilige Einverständnis. „Es ist doch nicht so schwer zu verstehen, ob jemand mit einer Situation einverstanden ist oder nicht.“ Da müsse sich eine Frau nicht erst mit Körpereinsatz wehren. „Nein“ heißt „Nein“ – seit 2016 auch schon im Sexualstrafrecht.